HRB 7120 FL

Dreamcatcher GmbH

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Süderstraße 80, 24955 Harrislee

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Harrislee
Rechtsform
GmbH
Letzte Eintragung
04.05.2021
Datenstand
2025-10-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Mazin Bachtiar Mustafa

Harrislee

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-28 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Dreamcatcher GmbH Böklund

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Telefon- und lnternetdienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 18/21 · Dreamcatcher GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 18/21
Wirksam am
23.07.2024
Registerbezug
Flensburg, HRB 7120
56 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dreamcatcher GmbH, Süderstraße 80, 24955 Harrislee, vertreten durch die Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft und den Geschäftsführer Mazin Bachtiar Mustafa, geb. Mustafa
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7120
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 12.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26, 27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.08.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 19.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 56 IN 18/21 · Dreamcatcher GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 18/21
Wirksam am
22.04.2022
Registerbezug
Flensburg, HRB 7120
56 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dreamcatcher GmbH, Süderstraße 80, 24955 Harrislee, vertreten durch die Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft, Rathaupsplatz 15, 24937 Flensburg und den Geschäftsführer Mazin Bachtiar Mustafa, geb. Mustafa, geboren am XX.XX.XXXX, GF d. Dreamcatcher GmbH, Ostlandring 29, 24955 Harrislee
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7120
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 19.04.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19-25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.06.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 21.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 56 IN 18/21 · Dreamcatcher GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 18/21
Wirksam am
30.08.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 7120
56 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dreamcatcher GmbH, Süderstraße 80, 24955 Harrislee, vertreten durch die Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft, Rathaupsplatz 15, 24937 Flensburg und den Geschäftsführer Mazin Bachtiar Mustafa, geb. Mustafa, geboren am XX.XX.XXXX, GF d. Dreamcatcher GmbH, Ostlandring 29, 24955 Harrislee
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7120
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ygglev Stintzing, Rathausstraße 1, 24937 Flensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.05.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 930.838,00 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.05.2021 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 02.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 18/21 · Dreamcatcher GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 18/21
Wirksam am
18.06.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 7120
56 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dreamcatcher GmbH, Süderstraße 80, 24955 Harrislee, vertreten durch die
Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft, Rathaupsplatz 15, 24937
Flensburg und den Geschäftsführer Mazin Bachtiar Mustafa, geb. Mustafa, geboren
am XX.XX.XXXX, GF d. Dreamcatcher GmbH, Ostlandring 29, 24955 Harrislee
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7120
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
Genehmigung zur Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens zum Preis von
56.633,00 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.07.2021 Einwendungen
gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 17.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7120 FL HRB 7120 FL: Dreamcatcher GmbH, Harrislee, Süderstraße 80, 24955 Harrislee. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 7120 FL: Dreamcatcher GmbH, Harrislee, Süderstraße 80, 24955 Harrislee. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 56 IN 18/21 · Dreamcatcher GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 18/21
Wirksam am
03.05.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 7120
56 IN 18/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dreamcatcher GmbH, Süderstraße 80, 24955 Harrislee, vertreten durch die
Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft, Rathaupsplatz 15, 24937
Flensburg und den Geschäftsführer Mazin Bachtiar Mustafa, geb. Mustafa, geboren
am XX.XX.XXXX, GF d. Dreamcatcher GmbH, Ostlandring 29, 24955 Harrislee
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7120
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2021 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ygglev Stintzing
Rathausstraße 1, 24937 Flensburg
Telefon: 0461 14141-0
Telefax: 0461 14141-24
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.07.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 05.07.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 01.05.2021
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 18/21 · Dreamcatcher GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 18/21
Wirksam am
18.02.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 7120
56 IN 18/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dreamcatcher GmbH, Süderstraße 80, 24955 Harrislee, vertreten durch die
Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft, Rathaupsplatz 15, 24937
Flensburg und den Geschäftsführer Mazin Bachtiar Mustafa, geb. Mustafa, geboren
am XX.XX.XXXX, GF d. Dreamcatcher GmbH, Ostlandring 29, 24955 Harrislee
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7120
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Flensburg am 18.02.2021 durch die Richterin am Amtsgericht
Heistermann beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)

|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.

|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs.
2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt
und einstweilen eingestellt.

- wird Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben
sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg, den 18.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 18/21 · Dreamcatcher GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 18/21
Wirksam am
17.02.2021
Registerbezug
Flensburg, HRB 7120
56 IN 18/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dreamcatcher GmbH, Süderstraße 80, 24955 Harrislee, vertreten durch die
Vertreterin ttp AG Steuerberatungsgesellschaft, Rathaupsplatz 15, 24937
Flensburg und den Geschäftsführer Mazin Bachtiar Mustafa, geb. Mustafa, geboren
am XX.XX.XXXX, Ostlandring 29, 24955 Harrislee
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7120
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

hat das Amtsgericht Flensburg am 17.02.2021 durch die Richterin am Amtsgericht
Heistermann beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)

|wird am 17.02.2021 um 10:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ygglev
Stintzing, Rathausstraße 1, 24937 Flensburg, Telefon: 0461 14141-0, Telefax:
0461 14141-24.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der
Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die
Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

|wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ygglev Stintzing
zusätzlich als Sachverständiger beauftragt, binnen

6 Wochen

ein Gutachten darüber zu erstellen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten
des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten
für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§ 22 Abs. 1
Satz 2 Nr. 3 InsO).

Die Schuldnerin wird aufgefordert, zur Vermeidung weiterer Maßnahmen dem
Gutachter Zutritt zu den Geschäftsräumen und zu allen Vermögenswerten zu
gestatten, sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu
gewähren.

Der Gutachter wird ermächtigt, Auskünfte über die Schuldnerin bei Dritten
insbesondere bei Finanzämtern, Banken, Gerichtsvollziehern und Behörden
einzuholen (§ 5 Abs. 1 InsO). Sofern sich Personen auf ein bestehendes
Zeugnisverweigerungsrecht berufen, können Auskünfte nur mit Einverständnis der
Schuldnerin eingeholt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg, den 17.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7120 FL HRB 7120 FL: Dreamcatcher GmbH, Harrislee, Süderstraße 80, 24955 Harrislee. Geschäftsanschrift geändert.
HRB 7120 FL: Dreamcatcher GmbH, Harrislee, Süderstraße 80, 24955 Harrislee. Geschäftsanschrift geändert.
Veränderungen
HRB 7120 FL HRB 7120 FL: Dreamcatcher GmbH, Sitz vormals: Böklund, Geheimrat-Dr. Schaedel-Straße 20, 24955 Harrislee. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2011 ist der Sitz der Gesellschaft unter ents…
HRB 7120 FL: Dreamcatcher GmbH, Sitz vormals: Böklund, Geheimrat-Dr. Schaedel-Straße 20, 24955 Harrislee. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.11.2011 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 1 des Gesellschaftsvertrages von Böklund nach Harrislee verlegt worden. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Haase, Demian Maximilian. Geschäftsführer: 3.
Mustafa, Mazin Bachtiar, *XX.XX.XXXX, Harrislee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7120 FL Dreamcatcher GmbH, Böklund, Geheimrat-Dr. Schaedel-Straße 20, 24955 Harrislee. Geschäftsanschrift geändert..
Dreamcatcher GmbH, Böklund, Geheimrat-Dr. Schaedel-Straße 20, 24955 Harrislee. Geschäftsanschrift geändert..
Veränderungen
HRB 7120 FL Dreamcatcher GmbH, Böklund, Holmberg 8, 24955 Harrislee. Geschäftsanschrift geändert. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wandel, Michael. Geschäftsführer: 2. Haase, Demian Maximilian, *XX.XX.XXXX, Flensburg; mit…
Dreamcatcher GmbH, Böklund, Holmberg 8, 24955 Harrislee. Geschäftsanschrift geändert. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wandel, Michael. Geschäftsführer: 2. Haase, Demian Maximilian, *XX.XX.XXXX, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
Neueintragungen
HRB 7120 FL Dreamcatcher GmbH, Böklund(Westend 30, 24860 Böklund). Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Telefon- und lnternetdienstleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrer…
Dreamcatcher GmbH, Böklund(Westend 30, 24860 Böklund). Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Telefon- und lnternetdienstleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Wandel, Michael, *XX.XX.XXXX, Böklund; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.05.2008..
Neueintragungen
HRB 7120 FL Dreamcatcher GmbH, Böklund(Westend 30, 24860 Böklund). Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Telefon- und lnternetdienstleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrer…
Dreamcatcher GmbH, Böklund(Westend 30, 24860 Böklund). Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Telefon- und lnternetdienstleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Wandel, Michael, *XX.XX.XXXX, Böklund; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.05.2008..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.