HRB 65729
DRADURA Verwaltungs GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Altleiningen
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Registerdaten
- Sitz
- Altleiningen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH Altleiningen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 f IN 221/21 Grü · DRADURA Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 221/21 Grü
- Wirksam am
- 07.03.2024
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65729
04.03.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DRADURA Verwaltungs GmbH, Talstraße 2, 67317 Altleiningen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65729),
vertreten durch:
1. Peter Brauer, 45879 Gelsenkirchen, (Geschäftsführer),
2. Matthias Kreye, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 2.:
RKGB Rechtsanwälte PartGmbH, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 08.04.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 27.03.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 f IN 221/21 Grü · DRADURA Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 221/21 Grü
- Wirksam am
- 11.09.2023
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65729
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 06.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 f IN 221/21 Grü · DRADURA Verwaltungs GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 221/21 Grü
- Wirksam am
- 13.05.2022
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65729
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
über das Vermögen der
DRADURA Verwaltungs GmbH, Talstraße 2, 67317 Altleiningen (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65729),
vertreten durch:
1. Peter Brauer, 45879 Gelsenkirchen, (Geschäftsführer),
2. Matthias Kreye, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 2.:
RKGB Rechtsanwälte PartGmbH, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim,
-Antragstellerin und Schuldnerin-
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 11.05.2022 durch Richter am Amtsgericht xxx beschlossen:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird mit Wirkung ab
11.05.2022, 14:04 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt am Main.
3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.
4. Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
6. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
7. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 03.08.2022 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207,271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 13.06.2022 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 06.07.2022 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Auf den zulässigen Antrag der Schuldnerin war das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Nach den Feststellungen im Gutachten vom 09.05.2022 liegen sowohl der Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit als auch der Überschuldung vor. Die Schuldnerin ist nicht in der Lage, im Laufe von nicht mehr als drei Wochen ihre fälligen Verbindlichkeiten von nicht weniger als 113.000.000 € auf nicht mehr als zehn Prozent zurückzuführen, nachdem kurzfristig liquidierbare Mittel in Höhe von nicht mehr als 2.600 € vorhanden sind.
Es liegt auch der Eröffnungsgrund der Überschuldung vor, da eine rechnerische Überschuldung von nicht weniger als 110.000.000 € besteht und der Sachverständige zudem eine positive Fortführungsprognose nicht zu stellen vermochte.
Das Verfahren war daher zu eröffnen, da die voraussichtlichen Verfahrenskosten von nicht mehr als 2.400 € aus den vorhandenen Aktiva von nicht weniger als 2.500 € gedeckt werden können. Eine weitere Anhörung war nicht erforderlich; die Schuldnerin hat die Eröffnung selbst beantragt, ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde nicht bestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-6 Zu Nr. 7
Richter am Amtsgericht Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 65729 HRB 65729: DRADURA Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Grundmann, Matthias, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma der Ge…
HRB 65729 HRB 65729: DRADURA Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Cavallo, Regine, Nußloch, *XX.XX.XXXX.
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Bestellt als Geschäftsführer: Kreye, Matthias, Weinheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft m…
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kükenhöhner, Stefan, Lemgo, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Diemer, Katja, Freinsheim,…
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kohler, Mathias Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Prokura erlosc…
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Bestellt als Geschäftsführer: Kükenhöhner, Stefan, Lemgo, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft …
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Diemer, Katja, Freinsheim, *XX.XX.XXXX; Duffin-Pacher, Susanne,…
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Staab, Peter, Lambsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Geschäftsführer: Brauer, Peter, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im…
HRB 65729 HRB 65729: Drahtzug Holding Verwaltungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2018. Geschäftsanschrift: Talstraße 2, 67317…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.