HRB 31822
DRADURA Beteiligungs GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Altleiningen
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Registerdaten
- Sitz
- Altleiningen
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH Altleiningen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 3 f IN 255/20 Grü · DRADURA Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 255/20 Grü
- Wirksam am
- 06.05.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 31822
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Auf die Bestimmungen der §§ 188-194 InsO wird hingewiesen.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Oberle, SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/4257328, Fax: 0621/4257321 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 3.000.000,00 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 53.091.142,15 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 28.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31822 HRB 31822: DRADURA Beteiligungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 f IN 255/20 Grü · DRADURA Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 255/20 Grü
- Wirksam am
- 24.02.2021
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 31822
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 f IN 255/20
Grü
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
DRADURA Beteiligungs GmbH, Taltraße 2, 67317 Altleiningen (AG Ludwigshafen am
Rhein, HRB 31822), vertreten durch die Geschäftsführer Peter Brauer und
Matthias Georg Kreye, ebenda
-Schuldnerin und Antragstellerin-
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim,
an dem weiter beteiligt ist:
Rechtsanwalt Thomas Oberle, SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße
11, 68165 Mannheim
- Sachverständiger und vorläufiger Insolvenzverwalter -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 23.02.2021
durch Richter am Amtsgericht beschlossen:
1. Über das Vermögen der Antragstellerin wird mit Wirkung ab
Dienstag, 23. Februar 2021, 15:00 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Thomas Oberle, SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße
11, 68165 Mannheim
3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragstellerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragstellerin hat,
wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.
4. Die Gläubiger der Antragstellerin werden aufgefordert, dem
Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an den
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
6. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO,
Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
7. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die
Forderungen werden am 12.05.2021 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100,
149, 157, 160, 162, 207,271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche,
mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem
Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden
aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 22.03.2021 bei dem
Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten
Forderungen liegen ab dem 14.04.2021 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab
dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten
hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das
Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der
Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die
Antragstellerin insolvenzreif und die Verfahrenskosten können aus der zu
erwartenden freien Masse gedeckt werden.
Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das überzeugende und
nachvollziehbare schriftliche Gutachten des Sachverständigen vom 15.02.2021.
Danach ist die Antragstellerin zahlungsunfähig und überschuldet. Sie ist nicht
mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei Wochen seine fälligen
Verbindlichkeiten von mindestens 76 Mio. € auf höchstens zehn Prozent
zurückzuführen, da kurzfristig liquidierbare Aktiva von nicht mehr als 3,6 Mio.
€ vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Zudem liegt eine rechnerische Überschuldung vor, da nach den überzeugenden
Ausführungen des Sachverständigen eine positive Fortführungsprognose nur
gestellt werden kann, wenn die Unternehmensgruppe, der die Antragstellerin
angehört, im Rahmen eines Insolvenzplans entschuldet werden kann.
Die zu erwartenden Verfahrenskosten von nicht mehr als 500.000 € durch eine
freie Masse in Höhe von nicht weniger als 3,6 Mio. € gedeckt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die
Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-6 Zu
Nr. 7
Richter am Amtsgericht Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 3 f IN 255/20 Grü · DRADURA Beteiligungs GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 255/20 Grü
- Wirksam am
- 07.12.2020
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 31822
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
3 f IN 255/20
Grü
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
DRADURA Beteiligungs GmbH, Taltraße 2, 67317 Altleiningen (AG Ludwigshafen am
Rhein, HRB 31822),
vertreten durch:
1. Peter Brauer, (Geschäftsführer),
2. Matthias Georg Kreye, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Braun, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim,
an dem weiter beteiligt ist
Rechtsanwalt Thomas Oberle, SZA Schilling, Zutt & Anschütz, Otto-Beck-Straße
11, 68165 Mannheim,
- Sachverständige -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am
Amtsgericht am 07.12.2020 beschlossen:
1. Der Antrag vom 09.11.2020 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Antragstellerin ist bereits mit Beschluss vom 20.11.2020
zugelassen worden. Die Anordnungen in dem genannten Beschluss bleiben
aufrechterhalten.
2. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 11.16 Uhr, die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).
3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas
Oberle
4. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände des schuldnerischen
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam (§ 21 Abs.2 Nr.2 Alt. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist
nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin. Er hat die Aufgabe, durch
Überwachung der Antragstellerin Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht auf den
vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der
Funktion als vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des
Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX
ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
5. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Sie
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den
vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
6. Im Übrigen wird der Antragstellerin verboten, über Bankkonten, Außenstände
und sonstigen Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu
veräußern.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Antragstellerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Die Antragstellerin hat ihm die Geschäftsbücher
und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle
Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung
dieser Pflicht kann das Gericht die Antragstellerin oder (bei juristischen
Personen) ihre organischen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen
(§§ 22 Abs. 3, 97, 98, 101 InsO)
8. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die
Antragstellerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend
mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch
veranlasst werden kann.
Gründe:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist bereits mit Beschluss vom
20.11.2020 zugelassen worden, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorgetragen
sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zulassung noch nicht entschieden
ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird.
Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen, insbesondere
die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen erforderlich zu sein, um bis zur
Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der
Vermögenslage der Antragstellerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Das Gericht
stützt seine Bewertung insbesondere auf die schriftliche Stellungnahme des
Sachverständigen vom 04.12.2020.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin bzw. der Schuldner die sofortige
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen
am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein, einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Richter am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31822 HRB 31822: DRADURA Beteiligungs GmbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Bestellt als Geschäftsführer: Kreye, Matthias Georg, Weinheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma …
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Staab, Peter, 67245 Lambsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Bestellt als: Geschäftsführer: Brauer, Peter, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der …
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Mit der Drahtzug Holding GmbH mit dem Sitz in Altleiningen (HRB 65272) als herrschendem Unternehmen ist …
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Herrmann, Martin, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Staab, …
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Staab, Peter, Lambsheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Grundmann, Matthias Albrecht, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis…
HRB 31822 HRB 31822: Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen. Bestellt als Geschäftsführer: Herrmann, Martin, Berlin, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesel…
HRB 31822 Drahtzug Stein beteiligungsgesellschaft mbH, Altleiningen, Talstraße 2, 67317 Altleiningen.Geschäftsanschrift: Talstraße 2, 67317 Altleiningen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.