HRB 3426

Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 49 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kronach

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Registerdaten

Sitz
Kronach
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 49
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/22 · Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 178/22
Wirksam am
24.09.2026
Registerbezug
Coburg, HRB 3426
IN 178/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Joachim Exner als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH, der Dr. Franz Schneider GmbH, der Dr. Schneider EMS GmbH, der Dr. Schneider Holding GmbH und der WKW Aktiengesellschaft angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/22 · Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 178/22
Wirksam am
24.09.2026
Registerbezug
Coburg, HRB 3426
IN 178/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/22 · Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 178/22
Wirksam am
14.05.2025
Registerbezug
Coburg, HRB 3426
IN 178/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: +49(731)9380779-0
Telefax: +49(731)9380779-20

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
A) Abschließende Prüfung, ob aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH und der Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH vom 25.11.2002 nebst Nachtrag vom 22.12.2003 ein Zahlungsanspruch der Insolvenzmasse der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH gegen die Insolvenzmasse der Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH für den Zeitraum 01.09.2022 bis einschließlich 30.11.2022 in Höhe von 9.982.038,91 € nebst Zinsen und außergerichtlichen Kosten dem Grunde und der Höhe nach besteht.
B) Die Geltendmachung von Einwendungen gegen die Forderungen der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH.
C) Anerkennung der Forderungen sofern und soweit sie berechtigt sind.
D) Außergerichtliche Vertretung der Insolvenzmasse der Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH als Anspruchsgegnerin bezüglich der Ansprüche gemäß lit. A dieses Beschlusses.
E) Prozessführungsbefugnis und Zustellungsadressat im Falle einer klageweisen Geltendmachung der Ansprüche gemäß lit. A dieses Beschlusses.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 13.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/22 · Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 178/22
Wirksam am
02.11.2022
Registerbezug
Coburg, HRB 3426
IN 178/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, geboren am XX.XX.XXXX, Mornhart Malte, geboren am XX.XX.XXXX und Stadelmann Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Herstellung und Verarbeitung von Kunststoff
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 06.12.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 149 Abs. 2 (Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der UniCredit Bank-HypoVerinsbk, IBAN: DE91 7602 0070 0037 7404 46, BIC: HYVEDEMM460, als Hinterlegungsstelle) 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 26.01.2023, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal H, 1. Stock, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 26.01.2023, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal H, 1. Stock, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|UniCredit Bank AG, das Amt wird wahrgenommen durch Volker Jena
Albrechtstraße 14, 80636 München
- als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger -

|Herr Wolfgang Barnickel
Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach
- als Vertreter der Arbeitnehmer -

|Commerzbank AG, das Amt wird wahrgenommen durch Markus Kischkel und Joachim Bräuer
Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt
- als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger -

|Volkswagen AG, das Amt wird wahrgenommen durch Thomas Hübler
Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg
- als Vertreter der Kunden -

|Thomas Harbrecht
Gasstraße 29, 22761 Hamburg
- als Vertreter der Lieferanten und Kleingläubiger -

|Bundesagentur für Arbeit, das Amt wird wahrgenommen durch Herrn Andreas Thiel
Kanonenweg 25, 96450 Coburg
- als Vertreter der Gläubiger mit den höchsten ungesicherten Forderungen -

|Mercedes-Benz AG, das Amt wird wahrgenommen durch Markus Gadinger
Schickardstraße 30, 71034 Böblingen
- als Vertreter der Kunden -

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 07.09.2022 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 178/22 · Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 178/22
Wirksam am
07.09.2022
Registerbezug
Coburg, HRB 3426
IN 178/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Knoll Stefan, geboren am XX.XX.XXXX, Mornhart Malte, geboren am XX.XX.XXXX und Stadelmann Thomas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 07.09.2022 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 07.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Metz, Steffen Reinhard, Oberthulba, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Metz, Steffen Reinhard, Oberthulba, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Renk, Josef, Wilhelmsthal, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer o…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Renk, Josef, Wilhelmsthal, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Zimmermann, Hermann, Eslarn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Shah, Parag, Kronach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ramos Hernandez, Antonio…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Shah, Parag, Kronach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ramos Hernandez, Antonio Domingo, Valencia / Spanien, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Szefer, Adrian, Jelenia Góra…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Szefer, Adrian, Jelenia Góra / Polen, *XX.XX.XXXX. Persondendaten berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ramos Hernandez, Antonio Domingo, Valencia / Spanien, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Sievers, Jens-Karsten, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Sievers, Jens-Karsten, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Schmidt, Sylvia, Kronach, *XX.XX.XXXX; Schneider, Annette, Kronach, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Schmidt, Sylvia, Kronach, *XX.XX.XXXX; Schneider, Annette, Kronach, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Knoll, Stefan, Auerbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Knoll, Stefan, Auerbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Beer, Wolfgang, Wiesau, *XX.XX.XXXX. Personendaten berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sievers, Jens-Karsten, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Mornhart, Malte, Kronach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugni…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Mornhart, Malte, Kronach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wirth, Wilhelm Karl, Marktrodach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Mornhart, Malte, Kronach, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Carlucci, Alessandro, Lauter…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Carlucci, Alessandro, Lautertal, *XX.XX.XXXX; Metz, Steffen Reinhard, Oberthulba, *XX.XX.XXXX; Mornhart, Malte, Kronach, *XX.XX.XXXX; Ramos, Antonio Domingo, Valencia/Spanien, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Pittner, Marco, Kulmain, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Pittner, Marco, Kulmain, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Stadelmann, Thomas, Burgkunstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Stadelmann, Thomas, Burgkunstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Semmelmann, Michael, Creußen…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Semmelmann, Michael, Creußen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Langbein, Markus, Coburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Langbein, Markus, Coburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Bößendörfer, Dieter, Meeder, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Bößendörfer, Dieter, Meeder, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Trebes, Matthias, Küps, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Trebes, Matthias, Küps, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Schnappauf, Jürgen, Kronach, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Prokura erloschen: Schnappauf, Jürgen, Kronach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Förtsch, Torsten, Küps, *XX.…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Förtsch, Torsten, Küps, *XX.XX.XXXX; Langbein, Markus, Coburg, *XX.XX.XXXX; Pittner, Marco, Kulmain, *XX.XX.XXXX; Reissig, Markus, Marktrodach, *XX.XX.XXXX; Renk, Josef, Wilhelmsthal, *XX.XX.XXXX; Sievers, Jens-Carsten, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Dr. Welsch-Pausch, Kerstin, Mitwitz, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr.-Ing. Weiß, Cornelius, Coburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Shah…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr.-Ing. Weiß, Cornelius, Coburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Shah, Parag, Kronach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Shah, Parag, Kronach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Murmann, Günter, Pottenstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Murmann, Günter, Pottenstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Dr.-Ing. Weiß, Cornelius, Coburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
HRB 3426: Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Bestellt: Geschäftsführer: Dr.-Ing. Weiß, Cornelius, Coburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426:Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach.Prokura erloschen: Meserle, Michael, Küps, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426:Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach.Prokura erloschen: Meserle, Michael, Küps, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 HRB 3426:Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach.Personendaten geändert, nun: Einzelprokura: Schneider, Annette, Kronach, *XX.XX.XXXX.
HRB 3426:Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach.Personendaten geändert, nun: Einzelprokura: Schneider, Annette, Kronach, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3426 Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Shah, Parag, Kronach, *XX.XX.XXXX; Tre…
Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Shah, Parag, Kronach, *XX.XX.XXXX; Trebes, Matthias, Küps, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3426 Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fricke, Klaus, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Murmann, Günter, Pottenst…
Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fricke, Klaus, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Murmann, Günter, Pottenstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3426 Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seuling, Franz, Kronach, *XX.XX.XXXX.
Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, Kronach-Neuses, Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Seuling, Franz, Kronach, *XX.XX.XXXX.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

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