HRA 8867
DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co.KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Konsulplatz 6, 02826 GörlitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Görlitz
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 27.01.2022
- Datenstand
- 2025-10-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Weise
Görlitz
CIB Certus Immobilien und Bauinvest GmbH
Dresden
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDR. KAHLBAUM Treuhand-Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt)
Görlitz
Frank Lamker
Ellerbek
Hagen Grothe
Görlitz
Jens Runge
Görlitz
Michael Mochner
Görlitz
Steffi Weise
Görltz
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1949/18 · DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1949/18
- Wirksam am
- 07.01.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8867
Aktenzeichen: 548 IN 1949/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 8867
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CIB Certus Immobilien und Bauinvest GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Grothe
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 30.12.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1949/18 · DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1949/18
- Wirksam am
- 29.11.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8867
Aktenzeichen: 548 IN 1949/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 8867
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CIB Certus Immobilien und Bauinvest GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Grothe
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.11.2024 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1949/18 · DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1949/18
- Wirksam am
- 15.11.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8867
Aktenzeichen: 548 IN 1949/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 8867
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CIB Certus Immobilien und Bauinvest GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Grothe
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner, Dorfplatz 1, 01705 Freital, hinsichtlich der gerichtlichen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen (Klageerweiterung des Rechtstreites vor dem Landgericht Hamburg - Az.: 326 O 84/21) gegenüber Frau Julia Kubis, Hans - Henny - Jahn Weg 45 c, 22085 Hamburg, in Höhe eines weiteren Teilbetrages von 268.177,50 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 30.05.2019. 2. Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung durch den Verwalter mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Hagen Grothe, gemäß dem Vergleichsvorschlag des Verwalters vom 10.11.2022. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 01.12.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 8867 HRA 8867: DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co.KG, Görlitz, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 12.03.2019, AZ: 533 IN 1949/18, ist das Insolvenzverfa…
Forderungsprüfung 548 IN 1949/18 · DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1949/18
- Wirksam am
- 30.03.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8867
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum
für Gesundheit GmbH & Co. KG, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden
, HRA 8867
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CIB Certus Immobilien
und Bauinvest GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Grothe
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten
Gelegenheit, bis zum 12.05.2021 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen, außer die zu § 38 InsO lfd. Nr. 21, liegen in den
Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Bernhard Scheckel, die Tabelle und evtl.
eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht
zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronischer_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
548 IN 1949/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1949/18 · DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1949/18
- Wirksam am
- 11.03.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8867
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum
für Gesundheit GmbH & Co. KG, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden
, HRA 8867
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CIB Certus Immobilien
und Bauinvest GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Grothe
Der Beschluss vom 03.03.2021 zur außerordentlichen Gläubigerversammmlung am
24.03.2021, 10.00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1 wird dahingehend ergänzt, dass
unter Bezugnahme auf die aktuellen Regelungen anlässlich der Corona-Pandemie im
Amtsgericht Dresden eine Mund-Nasen-Bedeckung zwingend zu tragen ist, um für
sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Bitte bringen Sie
daher in jedem Fall eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung mit, damit Sie diese
tragen können. Anderenfalls kann Ihnen die Teilnahme an Terminen und Sitzungen
und der Zugang zum Amtsgericht Dresden verwehrt werden.
548 IN 1949/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1949/18 · DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1949/18
- Wirksam am
- 03.03.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8867
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum
für Gesundheit GmbH & Co. KG, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden
, HRA 8867
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CIB Certus Immobilien
und Bauinvest GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Grothe
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung
zur Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Leichthammer, Scheckel, Breil &
Partner, Dorfplatz 1, 01705 Freital, hinsichtlich der gerichtlichen
Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gegenüber Frau Julia Kubis, Hamburg in
Höhe des Teilbetrages von 268.187,50 EUR nebst 5 % Zinsen über dem
Basiszinssatz ab dem 30.05.2019 beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf:
Mittwoch, 24.03.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
548 IN 1949/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 548 IN 1949/18 · DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1949/18
- Wirksam am
- 12.03.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRA 8867
533/548 IN 1949/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum
für Gesundheit GmbH & Co. KG, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden
, HRA 8867
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CIB Certus Immobilien
und Bauinvest GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Hagen Grothe
- wurde am 12.03.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Bernhard Scheckel, OT Pesterwitz Dorfplatz 1, 01705 Freital,
Telefon geschäftlich: 0351 65629030 Telefax: 0351 65629897
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
23.04.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
04.06.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
533 IN 1949/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 8867 DR. KAHLBAUM Kompetenzzentrum für Gesundheit GmbH & Co.KG, Görlitz, Konsulplatz 6, 02826 Görlitz. (unmittelbarer Erwerb des Geländes der ehemaligen Kahlbaumschen Klinik in Görlitz sowie Herstellung der für e…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.