HRA 1312

Dr. Hempel Projektentwicklungs-, Projektsteuerungs-, Vertriebs- und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft

Amtsgericht Stralsund · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Billrothstraße 11a, 18528 Bergen auf Rügen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bergen auf Rügen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
12.06.2012
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG

Bergen auf Rügen

Rechtsnachfolger(in)

Jürgen Hempel

Bergen auf Rügen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-02 Chronologischen Auszug ansehen
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 556/04 · Dr. Hempel Projektentwicklungs- , Projektsteuerungs-, Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Stralsund
Insolvenzgericht
Stralsund
Aktenzeichen
4 IN 556/04
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Stralsund, HRA 1312
4 IN 556/04

In dem Insolvenzverfahren d.

Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-,Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft, Billrothstraße 11 a, 18528 Bergen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG, diese vertreten durch den Komplementär Dr. Jürgen Hempel
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRA 1312
- Schuldnerin -

Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 137561,09 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 100 Euro gegenübersteht.

Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.

Der Schlussverteilung wird zugestimmt.

Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 4 IN 556/04 · Dr. Hempel Projektentwicklungs- , Projektsteuerungs-, Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Stralsund
Insolvenzgericht
Stralsund
Aktenzeichen
4 IN 556/04
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Stralsund, HRA 1312
4 IN 556/04

In dem Insolvenzverfahren d.

Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-,Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft, Billrothstraße 11 a, 18528 Bergen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG, diese vertreten durch den Komplementär Dr. Jürgen Hempel
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRA 1312
- Schuldnerin -

Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 28.10.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.

Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 137561,09 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 100 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.

Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann die Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund,
Bielkenhagen 9,
18439 Stralsund,
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Entscheidung gilt auch 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Die jeweils frühere Zustellung ist maßgebend. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
|Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 556/04 · Dr. Hempel Projektentwicklungs- , Projektsteuerungs-, Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht Stralsund
Insolvenzgericht
Stralsund
Aktenzeichen
4 IN 556/04
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Stralsund, HRA 1312
4 IN 556/04

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dr. Hempel Projektentwicklungs- Projektsteuerungs-,Vertriebs und Verwaltungs-Kommanditgesellschaft, Billrothstraße 11 a, 18528 Bergen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dr. Hempel Immobilien und Bausanierung KG, diese vertreten durch den Komplementär Dr. Jürgen Hempel
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRA 1312
- Schuldnerin -

Beschluss:

Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung: xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer: xxx
Vergütung insgesamt: xxx
Auslagen: xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer: xxx
Auslagen insgesamt: xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen: xxx

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.02.2026.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von ... EUR beträgt die Vergütung gemäß § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ,,,, EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von ... %.
Nach § 3 Abs. 1 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Der Insolvenzverwalter hat keine vollständige Dokumentation der Geschäftsunterlagen vorgefunden. Buchhaltung und firmeninternes Controlling waren unvollständig.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt. Außerdem sind nachgewiesene Zustellauslagen hinzugefügt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
oder bei dem
Landgericht Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.