HRB 83686

DPS Digital Print Service GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 3269/20 · DPS Digital Print Service GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 3269/20
Wirksam am
11.12.2020
Registerbezug
Berlin, HRB 83686
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36d IN 3269/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPS Digital Print Service GmbH,
Bundesratufer 2, 10555 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten
Leuthold,

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.:
HRB 83686 B
- Schuldnerin -

- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 08.12.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

36d IN 3269/20 Amtsgericht Charlottenburg, 11.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 83686 B HRB 83686 B: DPS Digital Print Service GmbH, Berlin, Haus Lessing, Bundesratufer 2, 10555 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr.…
HRB 83686 B: DPS Digital Print Service GmbH, Berlin, Haus Lessing, Bundesratufer 2, 10555 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 36d IN 3269/20 · DPS Digital Print Service GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 3269/20
Wirksam am
05.11.2020
Registerbezug
Berlin, HRB 83686
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36d IN 3269/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DPS Digital Print Service GmbH, Bundesratufer 2, 10555 Berlin,

vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Leuthold,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.:
HRB 83686 B

Geschäftszweig: Dienstleistungen bezüglich sämtlicher anfallender Büroarbeiten
etc.

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 30.10.2020 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.10.2020 um 13.50 Uhr eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner,
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin.

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 28.12.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, §
5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 25.11.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

8. Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

36d IN 3269/20 Amtsgericht Charlottenburg, 05.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 83686 B HRB 83686 B: DPS Digital Print Service GmbH, Berlin, Haus Lessing, Bundesratufer 2, 10555 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Haus Lessing, Bundesratufer 2, 10555 Berlin
HRB 83686 B: DPS Digital Print Service GmbH, Berlin, Haus Lessing, Bundesratufer 2, 10555 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Haus Lessing, Bundesratufer 2, 10555 Berlin

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