HRB 207930
DPI Plastic Recycling GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stade
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Registerdaten
- Sitz
- Stade
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 73 IN 36/21 · DPI Plastic Recycling GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 36/21
- Wirksam am
- 16.10.2025
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 207930
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stade zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Aline Horeis, Rechtsanwälte Prof. Dr. Pannen, Neuer Wall/Schleusenbrücke 25/1, 20354 Hamburg, Tel.: 040-320-8570, Fax: 040-320 857140, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.891,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 28.973,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Stade, 16.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 73 IN 36/21 · DPI Plastic Recycling GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 36/21
- Wirksam am
- 07.11.2023
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 207930
In dem Insolvenzverfahren DPI Plastic Recycling GmbH, c/o Ekber Dilli, Mühlenweg 54, 21683 Stade (AG Tostedt, HRB 207930), vertr. d.: Melisa Dilli, Mühlenweg 54, 21683 Stade, (Geschäftsführerin), ist zur Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ein besonderer Prüfungstermin anberaumt auf den 06.12.2023. Widersprüche sind schriftlich bis zum 05.12.2023 zu erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche vor dem Prüfungstermin zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 116, Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade, aus.
Amtsgericht Stade, 03.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 207930 HRB 207930: DPI Plastic Recycling GmbH, Stade, Thuner Straße 75, 21683 Stade. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 73 IN 36/21 · DPI Plastic Recycling GmbH · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 36/21
- Wirksam am
- 25.01.2022
- Registerbezug
- Tostedt, HRB 207930
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Aline Horeis, Rechtsanwälte Prof. Dr. Pannen, Neuer Wall 25 / Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, Tel.: 040-320-8570, Fax: 040-320 857140, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.03.2022 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.04.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.03.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.04.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 24.01.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 207930 HRB 207930: DPI Plastic Recycling GmbH, Stade, Mühlenweg 54, 21683 Stade. Neue Geschäftsanschrift: Thuner Straße 75, 21683 Stade.
HRB 207930 HRB 207930: DPI Plastic Recycling GmbH, Stade, Mühlenweg 54, 21683 Stade. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2020. Geschäftsanschrift: Mühlenweg 54, 21683 Stade. Gegenstand…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.