HRB 129951

DPF PowerJet GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-14

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1391/24 D-10-1 · DPF PowerJet GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1391/24 D-10-1
Wirksam am
03.03.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 129951
810 IN 1391/24 D-10-1 Am 20.02.2025 um 10:25 Uhr ist das Insolvenzverfahren DPF PowerJet GmbH, Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 129951),
vertreten durch:
1. Marcin Konrad Kot, (Geschäftsführer),
2. Mariusz Maciej Lukasik, (Geschäftsführer),
3. Sylwester Pawel Wozniak, (Geschäftsführer),
4. Ilona Paula Kowalczyk, Goldbergstraße 39, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
5. Maciel Emelina Cortez Cifuentes, Goldbergstraße 39, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 19.05.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 02.06.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 1391/24 D-10-1 · DPF PowerJet GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1391/24 D-10-1
Wirksam am
21.02.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 129951
810 IN 1391/24 D-33-: In dem Insolvenzverfahren DPF PowerJet GmbH, Messeturm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 129951),
vertreten durch:
1. Marcin Konrad Kot, (Geschäftsführer),
2. Mariusz Maciej Lukasik, (Geschäftsführer),
3. Sylwester Pawel Wozniak, (Geschäftsführer),
4. Ilona Paula Kowalczyk, Goldbergstraße 39, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
5. Maciel Emelina Cortez Cifuentes, Goldbergstraße 39, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wurde am 20.02.2025 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.