VR 40523 früher Amtsgericht Menden

Dorfgemeinschaft Halingen e.V.

Amtsgericht Arnsberg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Menden

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Registerdaten

Sitz
Menden
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
23.06.2025
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Franz-Josef Kißing

Menden

Vorstand

Friedhelm Schlottmann

Menden

Vorstand

Herbert Kiehl

Menden

Vorstand

Martin Schindler

Menden

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, darunter einer der beiden Vorsitzenden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 40523 VR 40523:Dorfgemeinschaft Halingen e.V., Menden (Halinger Dorfstr. 12, 58708 Menden). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2014 sowie der Zustimmun…
VR 40523:Dorfgemeinschaft Halingen e.V., Menden (Halinger Dorfstr. 12, 58708 Menden). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.11.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2013 mit dem Förderverein Grundschule Halingen mit Sitz in Menden (Amtsgericht Arnsberg VR 40544) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.