HRB 61301

donna GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hannover

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Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 61301 HRB 61301: donna GmbH, Hannover, Prinzenstraße 4, 30159 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Georgstraße 36, 30159 Hannover.
HRB 61301: donna GmbH, Hannover, Prinzenstraße 4, 30159 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Georgstraße 36, 30159 Hannover.
Veränderungen
HRB 61301 HRB 61301: donna GmbH, Hannover, Georgstr. 34, 30159 Hannover. Neue Geschäftsanschrift: Prinzenstraße 4, 30159 Hannover.
HRB 61301: donna GmbH, Hannover, Georgstr. 34, 30159 Hannover. Neue Geschäftsanschrift: Prinzenstraße 4, 30159 Hannover.
Veränderungen
HRB 61301 donna GmbH, Hannover, Georgstr. 34, 30159 Hannover.Geschäftsanschrift: Georgstr. 34, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.200…
donna GmbH, Hannover, Georgstr. 34, 30159 Hannover.Geschäftsanschrift: Georgstr. 34, 30159 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Stanoiu Textil-Handels GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 54122) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.