HRB 9668
Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schillerstraße 2, 58089 HagenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hagen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 03.11.2020
- Datenstand
- 2024-12-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Sabine Domröse
Hagen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2024-12-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
ist der Betrieb einer Druckerei.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 106 IN 69/20 · Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 69/20
- Wirksam am
- 12.12.2023
- Registerbezug
- Hagen, HRB 9668
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9668 eingetragenen Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Schillerstr. 2a, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Domröse, Rapunzelweg 81, 58135 Hagen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pinkvoss, Dahlmann & Partner PartG mbB Rechtsanwälte, Bergstr. 94, 58095 Hagen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 5 Abs. 2, 74 InsO in Verbindung mit § 160 InsO bestimmt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.12.2023 (Stichtag, Eingang beim Insolvenzgericht) im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier: Zustimmung zur Klageerhebung gegen die Papier Union GmbH mit Sitz in Talheim mit einem Streitwert von 581.142,38 €.
Soweit bis zum Stichtag kein stimmberechtigter Gläubiger Widerspruch erhoben hat, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 69/20
Amtsgericht Hagen, 12.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 106 IN 69/20 · Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 69/20
- Wirksam am
- 05.09.2023
- Registerbezug
- Hagen, HRB 9668
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9668 eingetragenen Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Schillerstr. 2a, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Domröse, Rapunzelweg 81, 58135 Hagen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.10.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
106 IN 69/20
Amtsgericht Hagen, 04.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 106 IN 69/20 · Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 69/20
- Wirksam am
- 15.08.2023
- Registerbezug
- Hagen, HRB 9668
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9668 eingetragenen Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Schillerstr. 2a, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Domröse, Rapunzelweg 81, 58135 Hagen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pinkvoss, Dahlmann & Partner PartG mbB Rechtsanwälte, Bergstr. 94, 58095 Hagen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO in Verbindung mit § 160 InsO bestimmt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.08.2023 (Stichtag, Eingang beim Insolvenzgericht) im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier: Zustimmung zur Klageerhebung gegen die Horst Domröse Vermietung GmbH & Co. KG mit Sitz in Hagen mit einem Streitwert von 62.832,22 €
Soweit bis zum Stichtag kein stimmberechtigter Gläubiger Widerspruch erhoben hat, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 69/20
Amtsgericht Hagen, 11.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 106 IN 69/20 · Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 69/20
- Wirksam am
- 24.02.2022
- Registerbezug
- Hagen, HRB 9668
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9668 eingetragenen Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Schillerstr. 2a, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Domröse, Rapunzelweg 81, 58135 Hagen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pinkvoss, Dahlmann & Partner PartG mbB Rechtsanwälte, Bergstr. 94, 58095 Hagen
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 5 Abs. 2, 74 InsO in Verbindung mit § 160 InsO bestimmt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.03.2022 (Stichtag, Eingang beim Insolvenzgericht) im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO),
hier: Klageerhebung gegen die Gesellschafterin Frau Sabine Domröse auf Zahlung von 197.875,65 EUR und Genehmigung des Vergleichsabschlusses vom 02.02.2022 des Amtsgerichts Hagen, Az.: 3 Ca 2340/20
Soweit bis zum Stichtag kein stimmberechtigter Gläubiger Widerspruch erhoben hat, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 69/20
Amtsgericht Hagen, 23.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9668 HRB 9668: Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Hagen, Schillerstraße 2, 58089 Hagen. Prokura von Amts wegen erloschen: Domröse, Horst, Hagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 9668 HRB 9668: Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Hagen, Schillerstraße 2, 58089 Hagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 69/20) vom 28.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRB 9668 HRB 9668:Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Hagen, Schillerstraße 2, 58089 Hagen.Einzelprokura: Domröse, Horst, Hagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 9668 HRB 9668:Domröse druckt GmbH, Print- und Media-Service, Hagen, Schillerstraße 2, 58089 Hagen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2014. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 2, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.