HRB 17790
Dolzer Stuttgart GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Breite Straße 2, 70173 StuttgartGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 16.12.2019
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Hubert
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Handelsregister
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Betrieb einer Kleiderfabrik (Herstellung und Vertrieb von Bekleidung).
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin IE 1046/19 · Dolzer Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1046/19
- Wirksam am
- 04.02.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17790
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Stuttgart GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 17790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann & Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 0,89 %
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis IE 1046/19 · Dolzer Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1046/19
- Wirksam am
- 02.10.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17790
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Stuttgart GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 17790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann & Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 788.769,58 EUR steht ein Betrag von 5.124,22 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IE 1046/19 · Dolzer Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1046/19
- Wirksam am
- 28.08.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17790
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Stuttgart GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 17790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann & Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Vergütung mitsamt Zuschlägen und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.06.2023.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IE 1046/19 · Dolzer Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1046/19
- Wirksam am
- 31.07.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17790
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Stuttgart GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Andreas
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 17790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 325/19 YZ/kra
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.06.2023 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören. Der Insolvenzverwalter macht Zuschläge auf die Regelvergütung in Höhe von insgesamt 90 % geltend.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 20.08.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IE 1046/19 · Dolzer Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1046/19
- Wirksam am
- 05.07.2023
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17790
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Stuttgart GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Andreas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 17790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 325/19 YZ/kra
1. Die Prüfung der bis 28.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IE 1046/19 · Dolzer Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1046/19
- Wirksam am
- 09.09.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17790
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Stuttgart GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Hubert Andreas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 17790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 325/
19 YZ/kra
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung
eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200
Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
oder bei dem
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte.
Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist
nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17790 HRB 17790: Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Nürnberg, IE 1046/19) aufgelöst. Gem…
Forderungsprüfung IE 1046/19 · Dolzer Stuttgart GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1046/19
- Wirksam am
- 02.12.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 17790
In dem Verfahren über den Antrag d.
Dolzer Stuttgart GmbH, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Hubert Andreas, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Register-Nr.: HRB 17790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 325/
19 YZ/kra
Geschäftszweig: Betrieb einer Kleiderfabrik (Herstellung und Vertrieb von
Bekleidung)
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Graf Christian Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Telefon: +49(331) 29800-0
Telefax: +49(331)29800-99
Email: potsdam@bbl-law.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 29.01.2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Das Unternehmen der Schuldnerin wird vorläufig fortgeführt. Der
lnsolvenzverwalter
wird ermächtigt, das Unternehmen stillzulegen, sobald wesentliche Teile des
Vermögens der Schuldnerin veräußert werden können oder sobald nach den
Planungen des lnsolvenz-verwalters ein Überschuss aus der Betriebsfortführung
nicht mehr erwirtschaftet werden kann.
- Der lnsolvenzverwalter wird beauftragt, einen lnsolvenzplan auszuarbeiten,
der die
erhaltende Sanierung des Unternehmens der Schuldnerin vorsieht.
- Ein Gläubigerausschuss gemäß § 68 InsO soll nicht eingesetzt werden.
- Die Gläubigerversammlung erteilt die Genehmigung zur Veräußerung der
wesentlichen
Vermögenswerte im Rahmen einer Unternehmensveräußerung im Ganzen.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 29.01.2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.09.2019 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17790 HRB 17790: Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hubert, Andreas, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im …
HRB 17790 HRB 17790: Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Holzherr, Carina, geb. Fertl, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 17790 HRB 17790: Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stepanovic, Goran, Sulzbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 17790 HRB 17790: Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Quadflieg, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Na…
HRB 17790 HRB 17790:Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Breite Straße 2, 70173 Stuttgart.Bestellt als Geschäftsführer: Holzherr, Carina, geb. Fertl, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 17790 HRB 17790:Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Heilbronner Str. 326, 70469 Stuttgart.Änderung der Geschäftsanschrift: Breite Straße 2, 70173 Stuttgart.
HRB 17790 HRB 17790:Dolzer Stuttgart GmbH, Stuttgart, Heilbronner Str. 326, 70469 Stuttgart.Bestellt als Geschäftsführer: Stepanovic, Goran, Sulzbach, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.