HRB 10417
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH
aktuell 27 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schneeberg
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Registerdaten
- Sitz
- Schneeberg
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR und die Neufassung …
Insolvenzbekanntmachung IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 28.01.2021
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen und endgültigen
Gläubigerausschusses fantastic fashion SA, Via Gerbone 8, 6943 Vezia, Schweiz,
wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des
vorläufigen Gläubigerausschusses vom 23.03.2020 mit Ergänzung vom 15.12.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung Treuhandschaft Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert
in Höhe von [Wert Insolvenzmasse] EUR auszugehen.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen und endgültigen
Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss
beträgt BETRAG EUR.
Für 17 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
festzusetzen.
Die zunächst beantragte Festsetzung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von XXX€
sowie einer XX %-igen Umsatzsteuer wurden mit Schreiben vom 15.12.2020 durch
den Antragsteller zurückgenommen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 27.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 08.12.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
und endgültigen Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland, Gasstraße 29,
22761 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen und endgültigen
Gläubigerausschusses vom 20.03.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen und endgültigen
Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss
beträgt BETRAG EUR.
Für 69 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der zum Zeitpunkt der
Aufhebung des Verfahrens gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen und endgültigen Gläubigerausschusses
entstandenen Kosten für Fahrt und Übernachtung in Höhe von BETRAG EUR waren
festzusetzen. Hinsichtlich der Übernachtungskosten können nur die reinen
Übernachtungskosten, nicht jedoch die Mahlzeiten festgesetzt werden.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der zum Zeitpunkt der Aufhebung des
Verfahrens gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 01.12.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen
und des endgültigen Gläubigerausschusses Getzner Textil AG, Bleichestraße 1,
6700 Bludent, Österreich, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und
die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zu erstattende Auslagen
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen und des endgültigen
Gläubigerausschusses vom 23.03.20202 und 18.08.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen und endgültigen
Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss
beträgt BETRAG EUR.
Für XXX Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
festzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen und endgültigen Gläubigerausschusses
entstandenen Kosten für Fahrt und Übernachtung in Höhe von BETRAG EUR waren
festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Meyer, Thomas, Wörth am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Aufgehoben Zweigniederlassung 22761 Hamburg, Geschäftsanschrift: Gasstraße 2, 22761 Hamburg. Bestellt: Geschäftsführe…
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Mit Gesellschaftervereinbarung in einem seit 17.03.2020 rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplan (Amtsgeri…
Vergütungsfestsetzung IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 18.03.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 19.02.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Beschluss:
1. Zum Sondersachwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Alexander Kubusch,
Äussere Sulzbacher Str. 118, 90491 Nürnberg
2. Als Wirkungskreis wird festgelegt:
Prüfung der Forderungsanmeldung zu laufender Nr. 137 der Tabelle (Gläubiger:
Fa. ad 4 u Werbeagentur GmbH, vertreten durch den GF).
3. Anträge auf Wahl eines anderen Sondersachwalters können in dem für den
21.02.2020, 9:00 Uhr anberaumten Termin zur Erörterung und Abstimmung des
Insovenzplanes gestellt werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 23.01.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Freitag, 21.02.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35,
90402 Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis
des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen
und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung
des Planes gemäß § 253 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer dem
Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll
widersprochen hat, gegen den Plan gestimmt hat und glaubhaft macht, dass er
durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan
stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251
Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 20.01.2020
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Die eigenverwaltende Schuldnerin bittet im Berichtstermin am 30.01.2020 um
Zustimmung zu folgenden Punkten:
|Das Unternehmen der Schuldnerin wird fortgeführt. Die Geschäftsführung der
Schuldnerin wird ermächtigt, das Unternehmen stillzulegen, wenn
- der Insolvenzplan nicht rechtskräftig zustande kommt, über den in einem
gesonderten Erörterungs- und Abstimmungstermin (§ 235 InsO) abgestimmt werden
soll
Und
- keine Kostendeckung aus der Betriebsfortführung mehr erwirtschaftet werden
kann.
- Der mit Beschluss vom 01.12.2019 eingesetzte Gläubigerausschuss wird
beibehalten (§ 68 InsO)
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Prokura erloschen gem. § 117 InsO: Herza, Rostislav, CZ69141 Breclav-Postroná, *XX.XX.XXXX; Hubert, Andreas, Frankfur…
Forderungsprüfung IE 949/19 · Dolzer Maßkonfektionäre GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 949/19
- Wirksam am
- 02.12.2019
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 10417
In dem Verfahren über den Antrag d.
Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg, vertreten
durch die Geschäftsführer Selkirk Thomas, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, britisch und Dr. Zieren York, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, c/o Rechtsanwälte Brödermann Jahn
RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/19 YZ
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10417
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann Jahn RA-GmbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 299/
19 YZ
Geschäftszweig: Betrieb einer Kleiderfabrik (Herstellung und Vertrieb von
Bekleidung).
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2019 um 12.30 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Graf Christian Brockdorff
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Telefon: +49(331) 29800-0
Telefax: +49(331)29800-99
Email: potsdam@bbl-law.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.12.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 30.01.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
- Entscheidung über die Bestellung des Gläubigerausschusses.
- Die Gläubigerversammlung erteilt die Genehmigung zur Veräußerung der
wesentlichen
Vermögenswerte im Rahmen einer Unternehmensveräußerung im Ganzen.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 30.01.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern:
8.1 Euler Hermes Deutschland, Friedensallee 254, 22763 Hamburg
8.2 Getzner Textil AG, Bleichestraße 1, 6700 Bludent, Österreich
8.3 GML Gesellschaft für Mittelstandsleasing mbH, Universitätsstraße 74, 44789
Bochum
8.4 Thomas Meyer, Rippberger Straße 7, 63936 Schneeberg
8.5 Fantastic Fashion SA, Via Gerbone 8, 6943 Vezia, Schweiz
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.09.2019 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Zieren, York, Ellerbek, *XX.XX.XXXX.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Quadflieg, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Selkirk, Th…
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Selkirk, Thomas, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Prokura erloschen: Holzherr, Carina, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Einzelprokura: Hubert, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 22761 Hamburg, Geschäftsanschrift:…
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2018 hat die Einfügung eines § 8a "Beirat" in die Satzung beschlossen.
HRB 10417 HRB 10417: Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Quadflieg, Matthias, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugn…
HRB 10417 HRB 10417:Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg.Prokura erloschen: Enzmann, Harald, Freudenberg-Boxtal, *XX.XX.XXXX.
HRB 10417 HRB 10417:Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Holzherr, Carina, Stuttgart, *XX.XX.X…
HRB 10417 Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg.Die Dolzer GmbH mit dem Sitz in Schneeberg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 10352) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11…
HRB 10417 Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg.Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des S…
HRB 10417 Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg, (Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg).Errichtet: Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hamburg, 22767 Hamburg. Prokura erloschen:…
HRB 10417 Dolzer Maßkonfektionäre GmbH, Schneeberg (Rippberger Str. 7, 63936 Schneeberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.1993. Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2008 hat di…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.