HRA 202130

Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Langenhagen

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Registerdaten

Sitz
Langenhagen
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG Hannover

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 531 IN 95/20 · Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
531 IN 95/20
Wirksam am
11.12.2024
Registerbezug
Hannover, HRA 202130
531 IN 95/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202130), vertr. d.: 1. AS Elbe VIII Beteiligungs GmbH, Am Wall 196, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. EBM Verwaltungs GmbH, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), 1.2. Navis Consilium UG (haftungsbeschränkt), Am Wall 196, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bremen, 11.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 531 IN 95/20 · Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
531 IN 95/20
Wirksam am
24.09.2024
Registerbezug
Hannover, HRA 202130
Amtsgericht Bremen 23.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 531 IN 95/20
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202130),
vertreten durch:
1. AS Elbe VIII Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Lundehn Sven, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Liquidator),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.

Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 1.601.500,00. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 125,00 % geltend gemacht und zwar für:

- 25 % für den deutlich erhöhten Aufwand zur Beschaffung, Sichtung und Ordnung der Geschäftsunterlagen. Der Umfang der Unterlagen lag weit über dem eines Normalverfahrens, zudem stellte sich die Sicherstellung und Auswertung der Daten als sehr schwierig heraus.
- 20 % aufgrund der unvollständigen und mangelhaften Buchhaltung, die die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erheblich erschwert hat.
- 30 % für die vorherrschenden konzernbedingten Verflechtungen und der gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten. Insbesondere die Aufarbeitung diverserer und ständig wechselnder Beteiligungen sowie Geschäftsführungen begründet einen Zuschlag. Aufgrund diverser Verflechtungen innerhalb des Konzerns waren Zahlungsflüsse nur schwer bzw. gar nicht nachzuvollziehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte sich zudem mit der sog. "Waschkorblage" beschäftigt.
- 20 % für einen erheblichen Mehraufwand in Bezug auf die Kommunikation mit Anlegern und Verfahrensbeteiligten sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Der vorläufige Insolvenzverwalter lies eine Homepage zur Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten entwickeln und musste intensive Pressearbeit leisten. Aufgrund vieler englischsprachiger Anleger erfolgte ein großer Teil der Kommunikation auf Englisch.
- 15 % für vorbereitende Tätigkeiten des Grundstücksverkaufs, der Verhandlungen mit den Vormerkungsberechtigten sowie der Ermittlung von Grundpfandrechtsgläubigern
- 15 % für die erschwerte Verfahrensbearbeitung aufgrund des Auslandsbezugs. Die Schuldnerin unterhielt eine Vielzahl von Konten im Ausland, weshalb Vertragsunterlagen oftmals nur in der englischen Sprache vorlagen. Außerdem war die Ermittlung von ausländischen Konten äußerst aufwendig. Zudem kam ein Großteil der Anleger aus dem europäischen Ausland sowie Asien, was die Prüfung von Absonderungsrechten erheblich erschwerte.

Im Rahmen der Gesamtschau wurde der Gesamtzuschlag reduziert auf 100,00 %. Der reduzierte Gesamtzuschlag wird für angemessen erachtet.

Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 531 IN 95/20 · Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
531 IN 95/20
Wirksam am
01.02.2024
Registerbezug
Hannover, HRA 202130
531 IN 95/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202130), vertr. d.: 1. AS Elbe VIII Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Liquidator), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 27.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 202130 HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 531 IN 95/20 · Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
531 IN 95/20
Wirksam am
25.03.2022
Registerbezug
Hannover, HRA 202130
531 IN 95/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202130), vertr. d.: 1. AS Elbe VIII Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Liquidator), ist Herr Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Schüsselkorb 3, 28195 Bremen, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der AS German Property Group GmbH (lfd. Nr. 01) und der Dolphin Capital 80. Projekt GmbH & Co. KG (lfd. Nr. 02) angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 24.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 531 IN 95/20 · Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
531 IN 95/20
Wirksam am
27.01.2022
Registerbezug
Hannover, HRA 202130
531 IN 95/20: Über das Vermögen der Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202130), vertr. d.: 1. AS Elbe VIII Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Liquidator), ist am 26.01.2022 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Obernstraße 39-43, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 430 59 39 0, Fax: 0421 - 430 59 39-29, Internet: www.bbl-law.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.03.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.04.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

- Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.03.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.04.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 26.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 531 IN 95/20 · Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
531 IN 95/20
Wirksam am
23.11.2020
Registerbezug
Hannover, HRA 202130
531 IN 95/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dolphin
Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Buschkamp 84, 30853 Langenhagen (AG
Hannover, HRA 202130), vertr. d.: 1. AS Elbe VIII Beteiligungs GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Falk Holtmann, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen,
(Geschäftsführer), ist am 20.11.2020 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Domsheide 3, 28195
Bremen, Tel.: 0421 - 430 59 39 0, Fax: 0421 - 430 59 39-29, E-Mail:
bremen@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 20.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 202130 HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Buschkamp 84, 30853 Langenhagen.
HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Buschkamp 84, 30853 Langenhagen.
Veränderungen
HRA 202130 HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: DT Projektholding GmbH, Langenhagen (Amtsge…
HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: DT Projektholding GmbH, Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 207119).
Veränderungen
HRA 202130 HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Elbe VIII Beteiligungs GmbH, Magdeburg (Amtsg…
HRA 202130: Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Elbe VIII Beteiligungs GmbH, Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 25132), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 202130 HRA 202130:Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen.Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: DT Projektholding GmbH, L…
HRA 202130:Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen.Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: DT Projektholding GmbH, Langenhagen (Amtsgericht Hannover HRB 207119), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 202130 Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Hannover, Podbielskistraße 30, 30163 Hannover. Der Sitz ist nach Langenhagen verlegt. Langenhagen. Geschäftsanschrift: In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen.
Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Hannover, Podbielskistraße 30, 30163 Hannover. Der Sitz ist nach Langenhagen verlegt. Langenhagen. Geschäftsanschrift: In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen.
Neueintragungen
HRA 202130 Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Hannover, Podbielskistraße 30, 30163 Hannover. (Gegenstand des Unternehmens (KG) ist der An- und Verkauf von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tät…
Dolphin Capital 32. Projekt GmbH & Co. KG, Hannover, Podbielskistraße 30, 30163 Hannover. (Gegenstand des Unternehmens (KG) ist der An- und Verkauf von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Tätigkeiten ähnlicher Art auszuführen; sie darf alle Tätigkeiten ausführen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Podbielskistraße 30, 30163 Hannover. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dolphin Capital Projektholding GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 207119), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.