HRA 202775
Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Langenhagen
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Registerdaten
- Sitz
- Langenhagen
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 531 IN 75/20 · Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 531 IN 75/20
- Wirksam am
- 16.09.2024
- Registerbezug
- Hannover, HRA 202775
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 531 IN 75/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202775),
vertreten durch:
1. AS DT Projektholding GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 610.207,48. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 55 % geltend gemacht, die im Rahmen der Gesamtbetrachtung auf 45 % reduziert wurden. Die beantragten Zuschläge wurden für angemessen erachtet.
Der Gesamtzuschlag setzt sich wie folgt zusammen:
- 15 % für den deutlich erhöhten Aufwand zur Beschaffung, Sichtung und Ordnung der Geschäftsunterlagen. Der Umfang der Unterlagen lag weit über dem eines Normalverfahrens, zudem stellte sich die Sicherstellung und Auswertung der Daten als sehr schwierig heraus.
- 15 % aufgrund der unvollständigen und mangelhaften Buchhaltung, die die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erheblich erschwert hat.
- 15 % für die vorherrschenden konzernbedingten Verflechtungen und der gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten. Aufgrund diverser Verflechtungen innerhalb des Konzerns waren Zahlungsflüsse nur schwer bzw. gar nicht nachzuvollziehen. Außerdem waren steuerrechtliche Fragen zu klären. Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte sich zudem mit der sog. "Waschkorblage" beschäftigt.
- 10 % für einen erheblichen Mehraufwand in Bezug auf die Kommunikation mit Anlegern und Verfahrensbeteiligten sowie der Öffentlichkeitsarbeit. Der vorläufige Insolvenzverwalter lies eine Homepage zur Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten entwickeln und musste intensive Pressearbeit leisten. Aufgrund vieler englischsprachiger Anleger erfolgte ein großer Teil der Kommunikation auf Englisch.
Im Rahmen der Gesamtschau reduziert der vorläufige Insolvenzverwalter die beantragten Zuschläge auf 45 %.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 531 IN 75/20 · Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 531 IN 75/20
- Wirksam am
- 19.01.2023
- Registerbezug
- Hannover, HRA 202775
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202775), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Falk Holtmann,, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 18.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 531 IN 75/20 · Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 531 IN 75/20
- Wirksam am
- 17.06.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRA 202775
188. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG
Hannover, HRA 202775), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Falk Holtmann,, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen,
(Geschäftsführer), ist Herrn Rechtsanwalt Uwe Kuhmann, Schüsselkorb 3, 28195
Bremen, zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt
worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der AS German Property Group GmbH und der
Dolphin Capital 80. Projekt GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 16.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 202775 HRA 202775: Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (531 IN 75/20) vom 25.03.2021 ist die Gesellschaft aufgel…
Forderungsprüfung 531 IN 75/20 · Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 531 IN 75/20
- Wirksam am
- 26.03.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRA 202775
Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG
Hannover, HRA 202775), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Falk Holtmann,, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen,
(Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter
ist Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Obernstraße 39-43, 28195 Bremen, Tel.:
0421 - 430 59 39 0, Fax: 0421 - 430 59 39-29, E-Mail: bremen@bbl-law.de,
Internet: www.bbl-law.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 20.04.2021 unter
Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die
Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 06.05.2021, 10:30 Uhr, Saal 115,
Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur
Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen,
dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist
deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§
162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am
03.06.2021 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem
Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 531 IN 75/20 · Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 531 IN 75/20
- Wirksam am
- 16.02.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRA 202775
Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG
Hannover, HRA 202775), vertr. d.: 1. AS DT Projektholding GmbH,
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Falk Holtmann,, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen,
(Geschäftsführer), ist am 16.02.2021 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Justus von Buchwaldt, Obernstraße 39-43,
28195 Bremen, Tel.: 0421 - 430 59 39 0, Fax: 0421 - 430 59 39-29, E-Mail:
bremen@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden.
Amtsgericht Bremen, 16.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 202775 HRA 202775: Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Firmenbezogene Daten (Firma und Sitz) geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: AS DT P…
HRA 202775 HRA 202775:Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen.Firmenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: DT Projektholding GmbH, La…
HRA 202775 Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Dolphin Capital Projektholding Gmb…
HRA 202775 Dolphin Capital 188. Projekt GmbH & Co. KG, Langenhagen, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen. (Der An- und Verkauf von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen…
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