HRB 9771
Dolan GmbH
aktuell 28 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Regensburger Straße 109, 93309 KelheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kelheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 28.07.2023
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Steffen Liebich
Berlin
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
EQUI-Fibres Beteiligungsgesellschaft mbH
HRB 11187 · Amtsgericht Regensburg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-26 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
11 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb von industriellen Textilfasern auf Acrylbasis und hierbei anfallenden Nebenprodukten, sowie die Forschung, Entwicklung und Anwendungstechnik von industriellen Textilfasern.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 2 IN 77/23 · Dolan GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 77/23
- Wirksam am
- 26.06.2024
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9771
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 77/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolan GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch die Geschäftsführer Liebich Steffen und Richter Yorck Harald
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9771
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5180-22/W
Die Vergütung der Euler Hermes Deutschland, 22746 Hamburg für die Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses wird bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt: xxx EUR
Die Schuldnerin wird ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den festgesetzten Betrag aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 04.04.2024 für die Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied vom 1.5.2023 bis 31.12.2023 gemäß den §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV.
Ausgehend von einem glaubhaft gemachten Tätigkeitsaufwand von 30,42 Stunden und einem Stundensatz von xxx € ergibt sich eine Vergütung in Höhe von xxx €. Die Auslagen i.H.v. xxx € wurden glaubhaft dargelegt.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes waren insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV). Das Gläubigerausschussmitglied hat besondere Sachkunde und Qualifikation u.a. durch die berufliche Stellung ihres Vertreters, Rechtsanwalt Thomas Harbrecht in den Gläubigerausschuss miteingebracht. Dem geltend gemachten Stundensatz von xxx € stand auch nicht entgegen, dass die anderen Gläubigerausschussmitglieder unterschiedlich hohe Stundensätze beantragt haben (Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, 2. Auflage 2001, § 17 InsVV Rn. 1).
Das Insolvenzgericht hat daher den beantragten von xxx € für angemessen und ausreichend erachtet.
Die Schuldnerin, der Sachwalter sowie die übrigen Gläubigerausschussmitglieder wurden zum Antrag des Gläubigerausschussmitglieds gehört.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gemäß § 18 Abs. 2 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV hinzuzusetzen.der Vergütung sowie der Auslagen
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 03.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 77/23 · Dolan GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 77/23
- Wirksam am
- 07.05.2024
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9771
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 77/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolan GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch die Geschäftsführer Liebich Steffen und Richter Yorck Harald
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9771
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5180-22/W
Die Vergütung des Rechtsanwalts Dr. Moritz Handrup, xxx für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wird wie folgt festgesetzt: xxx EUR
Die Schuldnerin wird ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den festgesetzten Betrag aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 18.03.2024 für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß den §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV.
Ausgehend von einem glaubhaft gemachten Tätigkeitsaufwand von 22,9 Stunden im Zeitraum vom 22.2.2023 bis 1.5.2023 und einem angemessenen Stundensatz von xxx € ergibt sich eine Vergütung in Höhe von xxx € zuzüglich der aus der Summe abzuführenden Umsatzsteuer in Höhe von xxx €.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes waren insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV). Das Gläubigerausschussmitglied ist Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung in nationalen und internationalen Großkanzleien und einer Spezialisierung auf Insolvenzrecht und M&A-Transaktionen. Diese besonderen Fachkenntnisse hat Herr Rechtsanwalt Dr. Handrup in den Gläubigerausschuss miteingebracht. Dem geltend gemachten Stundensatz von xxx € stand auch nicht entgegen, dass die anderen Gläubigerausschussmitglieder unterschiedlich hohe Stundensätze beantragt haben (Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, 2. Auflage 2001, § 17 InsVV Rn. 1).
Das Insolvenzgericht hat daher den beantragten von xxx,- € für angemessen und ausreichend erachtet.
Die Schuldnerin, der Sachwalter sowie die übrigen Gläubigerausschussmitglieder wurden zum Antrag des Gläubigerausschussmitglieds gehört.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gemäß § 18 Abs. 2 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 77/23 · Dolan GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 77/23
- Wirksam am
- 08.02.2024
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9771
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolan GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch die Geschäftsführer Liebich Steffen und Richter Yorck Harald
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9771
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5180-22/W
Aufgrund des Antrages der Schuldnerin und des Gläubigerausschusses wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Genehmigung des Kaufvertrags über die Veräußerung der Vermögensgegentände der Schuldnerin vom 23.01.2024
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 77/23 · Dolan GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 77/23
- Wirksam am
- 11.01.2024
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9771
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 77/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolan GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch die Geschäftsführer Liebich Steffen und Richter Yorck Harald
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9771
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5180-22/W
Die Vergütung der Euler Hermes Deutschland, 22746 Hamburg für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wird wie folgt festgesetzt: xxx EUR
Die Schuldnerin wird ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den festgesetzten Betrag aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 25.10.2023 unter Berücksichtigung des Schreibens vom 04.01.2024 für die Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied gemäß den §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV.
Ausgehend von einem glaubhaft gemachten Tätigkeitsaufwand von xxx Stunden und einem angemessenen Stundensatz von xxx € ergibt sich eine Vergütung in Höhe von xxx € zuzüglich der aus der Summe abzuführenden Umsatzsteuer in Höhe von xxx €.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes waren insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV). Das Gläubigerausschussmitglied hat besondere Sachkunde und Qualifikation u.a. durch die berufliche Stellung ihres Vertreters, Rechtsanwalt Thomas Harbrecht in den Gläubigerausschuss miteingebracht. Dem geltend gemachten Stundensatz von xxx € stand auch nicht entgegen, dass die anderen Gläubigerausschussmitglieder unterschiedlich hohe Stundensätze beantragt haben (Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, 2. Auflage 2001, § 17 InsVV Rn. 1).
Das Insolvenzgericht hat daher den beantragten von xxx,- € für angemessen und ausreichend erachtet.
Die Schuldnerin, der Sachwalter sowie die übrigen Gläubigerausschussmitglieder wurden zum Antrag des Gläubigerausschussmitglieds gehört.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gemäß § 18 Abs. 2 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 77/23 · Dolan GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 77/23
- Wirksam am
- 28.12.2023
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9771
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 77/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolan GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch die Geschäftsführer Liebich Steffen und Richter Yorck Harald
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9771
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5180-22/W
Die Vergütung der Agentur für Arbeit Regensburg, xxx für die Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wird wie folgt festgesetzt: xxx EUR
Die Schuldnerin wird ermächtigt, nach Rechtskraft dieses Beschlusses den festgesetzten Betrag aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 09.10.2023 für die Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied gemäß den §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV.
Ausgehend von einem glaubhaft gemachten Tätigkeitsaufwand von 9,58 Stunden und einem angemessenen Stundensatz von xxx € ergibt sich eine Vergütung in Höhe vonxxx € zuzüglich der aus der Summe abzuführenden Umsatzsteuer in Höhe von xxx €.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes waren insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds zu berücksichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV). Das Gläubigerausschussmitglied ist Erste Fachkraft Insolvenzgeld/Refinanzierung bei der Agentur für Arbeit Regensburg. Diese besonderen Fachkenntnisse hat Frau Henrike Janke-Wiender in den Gläubigerausschuss miteingebracht. Dem geltend gemachten Stundensatz von xxx € stand auch nicht entgegen, dass die anderen Gläubigerausschussmitglieder unterschiedlich hohe Stundensätze beantragt haben (Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, 2. Auflage 2001, § 17 InsVV Rn. 1).
Das Insolvenzgericht hat daher den beantragten von xxx € für angemessen und ausreichend erachtet.
Die Schuldnerin, der Sachwalter sowie die übrigen Gläubigerausschussmitglieder wurden zum Antrag des Gläubigerausschussmitglieds gehört.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gemäß § 18 Abs. 2 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 77/23 · Dolan GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 77/23
- Wirksam am
- 06.07.2023
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9771
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dolan GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch die Geschäftsführer Liebich Steffen, geboren am XX.XX.XXXX und Richter Yorck Harald, geboren am XX.XX.XXXX, Böch,
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9771
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5180-22/W
1. Die Prüfung der bis 03.07.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 181, 182 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 03.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 77/23 · Dolan GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 77/23
- Wirksam am
- 02.05.2023
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9771
In dem Verfahren über den Antrag d.
Dolan GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim, vertreten durch die Geschäftsführer Liebich Steffen, geboren am XX.XX.XXXX, Berlin und Richter Yorck Harald, geboren am XX.XX.XXXX, Maloja/Schweiz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9771
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-5180-22/W
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von industriellen Textilfasern auf Acrylbasis und hierbei anfallende Nebenprodukten, sowie die Forschung, Entwicklung und Anwendungstechnik von industriellen Textilfasern
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt
Telefon: +49(69) 370022-0
Telefax: +49(69) 370022-111
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.05.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 03.07.2023, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal E04, EG, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 03.07.2023, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal E04, EG, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Kelheim Fibres GmbH, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim,
vertreten durch Herrn Dr. Moritz Handrup, geschäftsansässig bei Advant Beiten, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainzer Landstraße 36, 60325 Frankfurt am Main
- Rechtsanwalt Robert A. Heym, Neuhoffweg 14, 82229 Seefeld-Hechendorf
- Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstr. 24, 93053 Regensburg,
vertreten durch Frau Henrike Janke-Wiener
Dirk Liebmann, Blumenstraße 2, 93342 Saal a.d.Donau
Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, vertreten durch Thomas Harbrecht
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.02.2023 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9771 HRB 9771: Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Bestellt: Geschäftsführer: Liebich, Steffen, Berlin, *XX.XX.XXXX; Richter, Yorck Harald, Maloja / Schweiz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelve…
HRB 9771 HRB 9771: Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heinkes, Dieter Hermann, Brüggen, *XX.XX.XXXX.
HRB 9771 HRB 9771: Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Peter, Bettina, Burglengenfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 9771 HRB 9771: Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Die Gesellschaft hat am 14.11.2019 mit der DRALON Beteiligung GmbH mit dem Sitz in Dormagen (Amtsgericht Neuss HRB 19711) als herrschend…
HRB 9771 HRB 9771: Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Die Dolan Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 217308) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2019…
HRB 9771 HRB 9771: Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Puncernau, Luis, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befu…
HRB 9771 HRB 9771: Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bittner, Manfred, Saal a.d. Donau, *XX.XX.XXXX; Westne…
HRB 9771 HRB 9771:Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim.Die Gesellschaft hat am 10.06.2015 mit der Dolan Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 217308) als herrschender Ge…
HRB 9771 HRB 9771:Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim.Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 hat die Streichung der §§ 15 (Verfügungen über Geschäftsanteile), 16 (Einziehung von Anteilen…
HRB 9771 HRB 9771:Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Puncernau, Luis, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Puncernau, Luis, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Röckl, Johann, Aufhausen, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Puncernau, Luis, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX, vertretungsbere…
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hoyland, David, DE22 1JN Allestree, Großbritannien, *XX.XX.XXXX.
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim.Bestellt: Geschäftsführer: Röckl, Johann, Aufhausen, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prok…
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gregan, Robert, Kelheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim, Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim.Geschäftsanschrift: Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem and…
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim, (Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim).Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hoyland, David, DE22 1JN Allestree, Großbritannien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im…
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim (Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim). Prokura erloschen: Puncernau, Luis, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim (Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Koch, Heinrich, Langquaid, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Puncernau, Luis, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX,…
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim (Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 7 (…
HRB 9771 Dolan GmbH, Kelheim (Regensburger Straße 109, 93309 Kelheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2005. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und der Vertrieb von industr…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.