HRA 3292

Doktorprint e.K.

Amtsgericht Limburg · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schaumgasse 6, 35789 Weilmünster

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Weilmünster
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
26.09.2018
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Marco Baumbach

Weilmünster i.Ts.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 3292 HRA 3292: Doktorprint e.K., Weilmünster, Schaumgasse 6, 35789 Weilmünster. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schaumgasse 6, 35789 Weilmünster. Eingetreten als Inhaber: Baumbach, Marco, Weilmünster i.Ts., *…
HRA 3292: Doktorprint e.K., Weilmünster, Schaumgasse 6, 35789 Weilmünster. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schaumgasse 6, 35789 Weilmünster. Eingetreten als Inhaber: Baumbach, Marco, Weilmünster i.Ts., *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Landini & Baumbach GmbH mit dem Sitz in Weilmünster (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5156) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.