HRA 22036
Dörr GmbH + Co KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Pirmasens
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Registerdaten
- Sitz
- Pirmasens
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Karl Dörr Kartonagen - und Hinterkappenfabrik Pirmasens
- Karl Dör r Pirmasens
- Karl Dörr Pirmasens
- Karl Dörr Kartonagen - und Hinterkappenfabrik Pirmasens Pirmasens
- Karl Dörr Kartonagen- und Hinterkappenfabrik GmbH + Co KG Pirmasens
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 43/26 · Dörr GmbH & Co. KG Kartonagenfabrik · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 43/26
- Wirksam am
- 17.08.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 22036
14.000,00
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
210,00
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.07.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 17.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 43/26 · Dörr GmbH & Co. KG Kartonagenfabrik · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 43/26
- Wirksam am
- 27.07.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 22036
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 27.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 43/26 · Dörr GmbH & Co. KG Kartonagenfabrik · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 43/26
- Wirksam am
- 16.07.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 22036
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Pirmasens eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens an.
Amtsgericht Pirmasens, 16.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 43/26 · Dörr GmbH & Co. KG Kartonagenfabrik · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 43/26
- Wirksam am
- 25.06.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 22036
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 25.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 1 IN 19/26 · Dörr GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 19/26
- Wirksam am
- 23.04.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRA 22036
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 22.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 22036 HRA 22036: Dörr GmbH + Co KG, Pirmasens, Am Naturheil 2, 66954 Pirmasens. Prokura erloschen: Landry, Doris, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX.
HRA 22036 Dörr GmbH + Co KG, Pirmasens (Am Naturheil 2, 66954 Pirmasens). Einzelprokura: Landry, Doris, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX.
HRA 22036 Karl Dörr Kartonagen- und Hinterkappenfabrik GmbH + Co KG, Pirmasens (Am Naturheil 2, 66954 Pirmasens). Geändert, nun: Neue Firma: Dörr GmbH + Co KG.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.