HRB 4003

Doering GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sinn

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Registerdaten

Sitz
Sinn
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Doering Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sinn
  2. Doering Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Sinn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 92/22 · Doering GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 92/22
Wirksam am
12.01.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4003
Geschäfts-Nr.: 3 IN 92/22. In dem Insolvenzverfahren Doering GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4003), vertr. d.: Steffen Liebich, Goethestraße 38, 14163 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden.

1. XXX Euro Euro Bruchteilsvergütung nach §§ 270b Abs. 1, 274 Abs. 1, 63 Abs. 3 InsO, § 12a Abs. 1 InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXX Euro Auslagen nach §§ 12a Abs.5, 12 Abs. 3, 8 Abs.3 InsVV zuzüglich
4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. XXX Euro Gesamtbetrag

dem ehemaligen vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Sachwaltung wurde mit Beschluss vom 29.09.2022 angeordnet. Nach §§ 270b Abs. 1, 274 Abs. 1, 63 Abs. 3 InsO, § 12a Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu.

Mit Schriftsatz vom 21.06.2023 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Der vorläufige Sachwalter geht bei seinem Antrag von einer Berechnungsmasse von 2.536.845,77 € aus. Diesem Antrag konnte nicht gefolgt werden.
Gemäß § 12 a Abs. I Satz. 2 InsVV erhält er die Vergütung bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt.
Aus dem reinen Gesetzestext folgt, dass Vermögenswerte, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters nicht erstreckt hat auch nicht in der Berechnungsmasse berücksichtigt werden können.
Hierbei ist zu beachten, dass das Grundvermögen mit Grundschulden belastet war und somit ein Aus-bzw. Absonderungsrecht bestand, diese hätten mit dem Gesamtwert berücksichtigt werden können, wenn sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang hiermit beschäftigt hätte (§ 12 a Abs. 1 S 4 InsVV). Da kein Vortrag zu einer erheblichen Befassung erfolgte konnte auch aus diesem Grund keine Berücksichtigung erfolgen (so auch BGH vom 11.09.2025 Az. IX ZB9/23).
Es erfolgte auch keine Ausführungen, dazu welche Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters das Grundvermögen betraf. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der vorläufige Sachwalter keine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Grundvermögen wahrgenommen hat und daher das Grundvermögen bei der Feststellung des Berechnungsmasse nicht berücksichtigt werden kann.

Werte für die Betriebs- und- Geschäftsausstattung wurde mit dem Wert der Rechnungslegung zum 31.12.2024 in Höhe von 384.034,61€ berücksichtigt, Neudebitoren aus dem Zeitraum der Eigenverwaltung ebenfalls nach der oben genannten Rechnungslegung mit 485.234,43 und die Altdebitoren in Höhe von 125.262,57 € .
Der Wert der Liquiden Mittel wurde dem Gutachten des Rechnungslegungsprüfers entnommen und mit 80.571,51 € angesetzt.
Die Berücksichtigung des Fuhrparks und der Halbfertig- und Fertigungserzeugnisse erfolgte antragsgemäß.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von 1.597.045,53 Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 75.385,00 Euro. Dem vorläufigen Sachwalter steht ein Bruchteil zu, der gemäß § 12a InsVV auf 25 % der Vergütung eines Sachwalters festgesetzt wird, dessen Vergütung wiederum gemäß § 12 InsVV auf 60 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 11.307,75 €, mithin 15 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Gemäß § 12a Abs. 3 InsVV sind bei der Festsetzung jedoch Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Demnach sind je nach den Besonderheiten des Einzelfalles Erhöhungen, Zu- oder Abschläge gerechtfertigt (§§ 10, 3 InsVV).
Mit der vorgenannten Regelvergütung ist allerdings nur die Tätigkeit in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Das vorliegende Verfahren ist jedoch gemessen an den beim hiesigen Insolvenzverfahren anhängigen anderen Verfahren in Bezug auf die die Anforderungen an die Verwaltung, Verfahrensdurchführung und den Schwierigkeitsgrad als überdurchschnittlich zu bewerten, so dass Zuschläge zur Regelvergütung gerechtfertigt sind.
Hierbei ist zu beachten, dass nur für die Aufgaben Zuschläge gewährt werden können, die dem vorläufigen Sachwalter übertragen worden sind. (vergl. BeckOK Insolvenzrecht, Fridgen/Geiwitz/Göpfert, 41. Edition, Stand: 01.11.2025 Rndr. 12)

Der vorläufige Sachwalter führt aus, dass er eine Erhöhung der Vergütung auf 125 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters beantragt.
da er folgende Vergütungserhöhende Aufgaben wahrgenommen hat:

* Unternehmensfortführung.

* begleitende Bemühungen zur übertragenden Sanierung

* eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss erfolgte

* hohe Zahl von Mitarbeitern des fortgeführten Unternehmens

* Übernahme des Zahlungsverkehrs

* Überwachung/Mitwirkung der Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter

Auf die Ausführungen des vorläufigen Sachwalters in seinem Antrag vom 21.06.2023 und der Ergänzung vom 26.06.2025 wird Bezug genommen.

Im Wege der Gesamtbetrachtung kann der Höhe der Vergütung so nicht gefolgt werden.
Hier kann nur ein Gesamtvergütung von 70 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters gewährt werden.
Hierbei kommt zum Tragen, dass der Insolvenzverwalter keine Vergütung für überobligatorische Tätigkeiten, die ihm nicht übertragen wurden erhalten kann (vergl. BeckOK Insolvenzrecht, Fridgen/Geiwitz/Göpfert, 41. Edition, Stand: 01.11.2025 RdNr. 12).
Vorliegend wurde der vorläufige Sachwalter bei seiner Bestellung die Aufgabe übertragen die Aufsicht der Antragstellerin zu übernehmen und es wurde angeordnet, dass Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung (§ 266 a Abs. 1 StGB), nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen.
Weitere Übertragungen erfolgten nicht und es erfolgte auch kein Antrag um von der Erweiterung der Aufgaben gemäß § 274 Abs. S Satz 2 InsO Gebrauch zu machen. Es wurde daher die Aufgabe der Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung und der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten gerade nicht übertragen.
Die Gesetzesänderung des § 274 Abs. 2 InsO erfolgte nach den Entscheidungen des BGH vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14 und vom 22.09.2026 - IX ZB 71/14 dies bedeutet, vor der gesetzlichen Möglichkeit sich diese Aufgaben übertragen zu lassen, so dass diese Entscheidungen, nicht darauf eingehen können, dass die nicht erfolgte Übertragung der Aufgabe nicht relevant für die Festsetzung ist.
Hier ist aber von einer Relevanz auszugehen, da der vorläufige Sachwalter wenn er die Aufgaben in einem großen Umfang übernimmt, aufgrund seiner Haftung und Zuständigkeitsfrage, immer darauf achten sollte, sich diese Aufgabe übertragen zu lassen.
Tut er dies nicht muss davon ausgegangen werden, dass diese Aufgaben keinen großen Raum in seiner Arbeit eingenommen haben.
Hierbei ist aber zu beachten, dass gerade der vorläufige Sachwalter immer wieder in Aufgaben hineingezogen wird, die ihm nicht übertragen wurden, deren Übernahme er sich aber nicht vollständig verschließen kann und somit hier doch sehr geringe Zuschläge zu gewähren sind.

Auslagen konnten aufgrund fehlenden Antrags nicht festgesetzt werden.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 16.12.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 92/22 · Doering GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 92/22
Wirksam am
16.05.2024
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4003
Geschäfts-Nr.: 3 IN 92/22 . In dem Insolvenzverfahren Doering GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4003), vertr. d.: Steffen Liebich, Goethestraße 38, 14163 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung eines Gläubigerausschussesmitgliedes durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:

wird die Vergütung für die Tätigkeit des Mitgliedes des Gläubigerausschusses

Peter Schaus, Dianaburgstraße 26, 35753 Greifenstein
wie folgt festgesetzt:

1. XXX Euro Nettovergütung nach § 17 InsVV
2. XXX Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Schwarzer, c/o Kebekus et Zimmermann Rechtsanwälte, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/6897476-25, Fax: 069/6897476-20, E-Mail: schwarzer@kebekus-zimmermann.de, Internet: www.kebekus-zimmermann.de wird angewiesen, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.

G r ü n d e:

Durch Beschluss vom 05.10.22 wurde durch das Gericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. . Dem Mitglied des Gläubigerausschusses steht eine Vergütung nach §§73, 64, 65 InsO, §§ 17,18 InsVV zu.

Peter Schaus, Dianaburgstraße 26, 35753 Greifenstein wurde zum Gläubigerausschussmitglied bestimmt.
Die Vergütung ist gemäß § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles zu bestimmen.
Das Gläubigerausschussmitglied hat ausreichend den zeitlichen Aufwand der Tätigkeit nachgewiesen.
Danach ist dem Gläubigerausschussmitglied ein zeitlicher Aufwand von 3,25 Stunden zu vergüten. Nach § 17 InsVV steht einem Gläubigerausschussmitglied ein Stundensatz zwischen 35 und 95 Euro zu. Regelmäßig ist der Stundensatz daher auf 70 Euro festzusetzen.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Stundensatz von 70,00 € beantragt.

Im Antrag werden insgesamt 3,25 Stunden für die Teilnahme an den Gläubigerausschusssitzungen, die An- und Abreise sowie für die Vorbereitung geltend gemacht. Dieser zeitliche Aufwand ist ausreichend nachgewiesen.

Das Gläubigerausschussmitglied ist nicht zur Umsatzsteuer veranlagt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 17.04.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 92/22 · Doering GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 92/22
Wirksam am
18.01.2023
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4003
3 IN 92/22: Über das Vermögen der Doering GmbH, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4003), vertr. d.: Steffen Liebich, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn, (Geschäftsführer),

wird der Beschluss vom 17.11.2022 dahingehend ergänzt, dass über den konkretisierten Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.01.2023 zu besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu entscheiden ist, dass

die im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke

beim Amtsgericht Dillenburg /Zweigstelle Herborn im Grundbuch von Sinn, Blatt 1092, Flur 37, Flurstück 63/2, Wasserfläche Bornbach, Flurstück 63/3, Betriebsgelände, Wetzlarer Str. 11, Flurstück 65/19, Betriebsgelände, Hofstraße, Flurstück 63/5, Gebäude- und Freifläche, Baumgartenstraße10, 12,6, 8, Wetzlarer Str. 7,9 und Flur 32, Flurstück 1/1 Wasserfläche ober dem Dillgarten an die Gemeinde Sinn für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 1.610.000,00 verkauft wird

und das

beim Amtsgericht Dillenburg /Zweigstelle Herborn im Grundbuch von Sinn, Blatt 1092, Flur 47, Flurstück 26 Halde Der Bruch an Herrn B.C. für einen Kaufpreis in Höhe von EUR 4.000,00 verkauft wird.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 18.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 92/22 · Doering GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 92/22
Wirksam am
21.11.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4003
3 IN 92/22 In dem Insolvenzverfahren Doering GmbH, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4003), vertr. d.: Steffen Liebich, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wetzlar, 21.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 92/22 · Doering GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 92/22
Wirksam am
17.11.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4003
3 IN 92/22: Über das Vermögen der Doering GmbH, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn (AG Wetzlar, HRB 4003), vertr. d.: Steffen Liebich, Wetzlarer Straße 10, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), ist am 16.11.2022 um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank Schwarzer, c/o Kebekus et Zimmermann Rechtsanwälte, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/6897476-25, Fax: 069/6897476-20, E-Mail: schwarzer@kebekus-zimmermann.de, Internet: www.kebekus-zimmermann.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.01.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 14.02.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

- Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (03.01.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.02.2023) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 17.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4003 HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Benner, Ralf, Sinn, *XX.XX.XXXX; Eckert, Markus, Sinn, *XX.XX.XX…
HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Benner, Ralf, Sinn, *XX.XX.XXXX; Eckert, Markus, Sinn, *XX.XX.XXXX; Gatter, Moritz, Schwäbisch Gmünd, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4003 HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Von Amts wegen eingetragen Prokura erloschen: Benner, Ralf Bernd, Sinn, *XX.XX.XXXX; Eckert, Markus, Sinn, *XX.XX.XXXX; Schnaubelt, Hartmut, Sinn,…
HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Von Amts wegen eingetragen Prokura erloschen: Benner, Ralf Bernd, Sinn, *XX.XX.XXXX; Eckert, Markus, Sinn, *XX.XX.XXXX; Schnaubelt, Hartmut, Sinn, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRB 4003 HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Nicht mehr Geschäftsführer: Cloos, Bernhard, Sinn, *XX.XX.XXXX; Timmermann, Bernd, Wetzlar, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Liebich, St…
HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Nicht mehr Geschäftsführer: Cloos, Bernhard, Sinn, *XX.XX.XXXX; Timmermann, Bernd, Wetzlar, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Liebich, Steffen, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4003 HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Bestellt als Geschäftsführer: Timmermann, Bernd, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder eine…
HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Bestellt als Geschäftsführer: Timmermann, Bernd, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Veränderungen
HRB 4003 HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 13a (Beirat) beschlossen. Prokura erloschen: Adams,…
HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 13a (Beirat) beschlossen. Prokura erloschen: Adams, Ulrich Wilhelm, Verkaufsleiter, Herborn-Merkenbach. Die Gesellschaft kann einen Beirat bilden.
Veränderungen
HRB 4003 HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Veränderungen
HRB 4003 HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Benner, Ralf Bernd, Sinn, *XX.XX.XXXX.
HRB 4003: Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Benner, Ralf Bernd, Sinn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4003 Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
Veränderungen
HRB 4003 Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2012 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 3.150.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvert…
Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2012 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um 3.150.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 350.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 4003 Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Geschäftsanschrift: Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Prokura erloschen: Gerth, Kurt, Sinn; Keiner, Kurt, Buchhalter, Sinn-Edingen. Gesamtprokura gemeinsam mit…
Doering GmbH, Sinn, Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Geschäftsanschrift: Wetzlarer Str. 10, 35764 Sinn. Prokura erloschen: Gerth, Kurt, Sinn; Keiner, Kurt, Buchhalter, Sinn-Edingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eckert, Markus, Sinn, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.