HRB 5170

Dörfler Verlag GmbH

Amtsgericht Bamberg · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Eggolsheim-Bammersdorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
10.08.2022
Datenstand
2024-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Verena Agnello

Forchheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Nebel Verlag GmbH Eggolsheim-Bammersdorf

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Verlags, der Erwerb und die Weiterübertragung von Urhebernutzungsrechten sowie der Handel mit Verlagserzeugnissen aller Art, wie z.B. Büchern, Videokassetten, Disketten und DVD's, einschließlich der Durchführung aller Hilfs- und Nebengeschäfte über Buchhandel, buchhändlerische Nebenmärkte, Internet, Zeitungsverlage und andere Vertriebswege, sowie die Auslieferung für Fremdverlage.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 154/22 · Dörfler Verlag GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 154/22
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Bamberg, HRB 5170
IN 154/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dörfler Verlag GmbH, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Agnello Verena
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 5170
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 154/22 · Dörfler Verlag GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 154/22
Wirksam am
04.12.2023
Registerbezug
Bamberg, HRB 5170
IN 154/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dörfler Verlag GmbH, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Agnello Verena
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 5170
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.01.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 30.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 154/22 · Dörfler Verlag GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 154/22
Wirksam am
14.04.2023
Registerbezug
Bamberg, HRB 5170
IN 154/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dörfler Verlag GmbH, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Agnello Verena, geboren am XX.XX.XXXX, Katzensteinstraße 1, 91301 Forchheim
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 5170
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 13.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 154/22 · Dörfler Verlag GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 154/22
Wirksam am
13.10.2022
Registerbezug
Bamberg, HRB 5170
IN 154/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dörfler Verlag GmbH, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Agnello Verena, geboren am XX.XX.XXXX, Katzensteinstraße 1, 91301 Forchheim

Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 5170
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 19.10.2022, 13:30 Uhr, EG, Synagogenplatz 1, Bamberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin im Ganzen an einen Dritten (§ 160 Abs. 1 und 2 Nr. 1 InsO);

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 12.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 154/22 · Dörfler Verlag GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 154/22
Wirksam am
08.09.2022
Registerbezug
Bamberg, HRB 5170
Az.: IN 154/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dörfler Verlag GmbH, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Agnello Verena, geboren am XX.XX.XXXX, Katzensteinstraße 1, 91301 Forchheim
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 5170
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Bamberg am 07.09.2022 folgenden
Beschluss

1. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2022 wird hinsichtlich der Anordnung des schriftlichen Verfahrens aufgehoben. Das Verfahren wird bis auf Weiteres mündlich durchgeführt.
1. Der Eröffnungsbeschluss wird weiterhin hinsichtlich der Fristsetzung für schriftliche Widersprüche gegen die Forderungsanmeldungen (Fristende gem. Eröffnungsbeschluss: 04.10.2022) aufgehoben.
1. Berichts- und Pfüfungstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten,
sowie insbesondere hinsichtlich der folgenden Tagesordnungspunkte:

- Die Gläubigerversammlung stimmt gem. § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 InsO der Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin im Ganzen an einen Dritten zu;

wird anberaumt auf

Mittwoch, den 19.10.2022, um 13:30 Uhr,
vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1,
Sitzungssaal 028.

Hinweise:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
- Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt,
§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht-Insolvenzgericht-Bamberg
Bamberg, den 08.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 154/22 · Dörfler Verlag GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 154/22
Wirksam am
02.08.2022
Registerbezug
Bamberg, HRB 5170
IN 154/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dörfler Verlag GmbH, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Agnello Verena, geboren am XX.XX.XXXX, Katzensteinstraße 1, 91301 Forchheim
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 5170
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Verlagswesen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2022 um 12.15 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Stunz
Dechsendorfer Str. 14, 91054 Erlangen
Telefon: +49(9131)6821970
Telefax: +49(9131)6821971
Email: erlangen@justask.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.09.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.10.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.09.2022, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.06.2022 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 01.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5170 HRB 5170: Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 17.06.2022 (Az. IN 154/…
HRB 5170: Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 17.06.2022 (Az. IN 154/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 154/22 · Dörfler Verlag GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 154/22
Wirksam am
17.06.2022
Registerbezug
Bamberg, HRB 5170
Az.: IN 154/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dörfler Verlag GmbH, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Agnello Verena, geboren am XX.XX.XXXX, Katzensteinstraße 1, 91301 Forchheim
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 5170
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 17.06.2022 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christian Stunz, Dechsendorfer Str. 14, 91054 Erlangen, Telefon: +49(9131)6821970, Telefax: +49(9131)6821971, Email: erlangen@justask.eu.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 17.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5170 HRB 5170: Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dörfler, Wolfgang, Forchheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 5170: Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dörfler, Wolfgang, Forchheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5170 Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dörfler, Wolfgang, Forchheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dörfler, Wolfgang, Forchheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5170 Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf.Bestellt: Geschäftsführer: Agnello, Verena, geb. Dörfler, Forchheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf, Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf.Bestellt: Geschäftsführer: Agnello, Verena, geb. Dörfler, Forchheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5170 Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf (Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 25.02.2008 mit Nachträgen vom 03.06.2008 und vom…
Dörfler Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf (Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf). Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 25.02.2008 mit Nachträgen vom 03.06.2008 und vom 10.06.2008 Teile des Vermögens (Betriebsteil "Nebel Verlag, Utting") auf die Nebel Verlag GmbH mit dem Sitz in Utting (Amtsgericht Augsburg HRB 23476) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 5170 Nebel Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf (Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neu…
Nebel Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf (Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Dörfler Verlag GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Verlags, der Erwerb und die Weiterübertragung von Urhebernutzungsrechten sowie der Handel mit Verlagserzeugnissen aller Art, wie z.B. Büchern, Videokassetten, Disketten und DVD's, einschließlich der Durchführung aller Hilfs- und Nebengeschäfte über Buchhandel, buchhändlerische Nebenmärkte, Internet, Zeitungsverlage und andere Vertriebswege, sowie die Auslieferung für Fremdverlage. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nebel, Pirmin, Utting, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5170 Nebel Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf (Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2007 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Nebel Verlag GmbH, Eggolsheim-Bammersdorf (Juraquelle 26, 91330 Eggolsheim-Bammersdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2007 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.