HRB 264963

Dock Financial Capital GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Arnulfstraße 124, 80636 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.09.2024
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marko Wenthin

Panketal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Michael Eberhardt

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz 21-121 GmbH München
  2. Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH München

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland, insbesondere von Unternehmen, die Finanz- und Technologiedienstleistungen, vor allem im Bereich Banking as a Service und Compliance, anbieten, einschließlich der Bereitstellung von Zahlungskonten und -karten an Fintech-Unternehmen, Banken oder Dritte, die Produkte im Finanzdienstleistungsbereich anbieten wollen, aber nicht über die entsprechenden Lizenzen und Technologien verfügen, um diese selber bereitstellen zu können, sowie ferner einschließlich der Bereitstellung von Zahlungskonten und -karten im Firmen- und Privatkundengeschäft und der Bereitstellung anderer damit verbundener Produkte und Dienstleistungen sowie die Erbringung Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding), soweit hierzu keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1610/24 · Dock Financial Capital GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1610/24
Wirksam am
04.12.2024
Registerbezug
München, HRB 264963
1507 IN 1610/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dock Financial Capital GmbH, Arnulfstraße 124, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eberhardt Michael und Wenthin Marko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 264963
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

die Zustimmung zur Veräußerung der Beteiligung an der Compeon GmbH zu einem Unternehmenswert von mindestens 3.400.000,00 EUR (der Nettokaufpreis, der der Masse hieraus zufließt, berechnet sich aus dem vorgenannten Unternehmenswert zuzüglich Barvermögen zum Stichtag 31.12.2024, abzüglich Verbindlichkeiten (insbesondere Kreditverbindlichkeiten) zum Stichtag 31.12.2024)
wird bestimmt auf
Mittwoch, 18.12.2024, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1610/24 · Dock Financial Capital GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1610/24
Wirksam am
04.10.2024
Registerbezug
München, HRB 264963
1507 IN 1610/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Dock Financial Capital GmbH, Arnulfstraße 124, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eberhardt Michael und Wenthin Marko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 264963
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 30.09.2024 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1507 IN 1610/24 · Dock Financial Capital GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1610/24
Wirksam am
13.09.2024
Registerbezug
München, HRB 264963
1507 IN 1610/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dock Financial Capital GmbH, Arnulfstraße 124, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eberhardt Michael und Wenthin Marko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 264963
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Der Erwerb, das halten, verwalten und verwerten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im Innen-und Ausland und anderes
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.09.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Marlene Scheinert
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)858963-3
Telefax: +49(89)858963-445
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 23.10.2024, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.05.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1610/24 · Dock Financial Capital GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1610/24
Wirksam am
17.06.2024
Registerbezug
München, HRB 264963
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen

Az.: 1507 IN 1610/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dock Financial Capital GmbH, Arnulfstraße 124, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eberhardt Michael und Wenthin Marko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 264963
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht München am 12.06.2024 folgenden
Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.05.2024 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Die Registernummer beim Registergericht Amtsgericht München lautet richtig:mHRB 264963

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgerricht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1610/24 · Dock Financial Capital GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1610/24
Wirksam am
29.05.2024
Registerbezug
München, HRB 264963
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen

Az.: 1507 IN 1610/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dock Financial Capital GmbH, Arnulfstraße 124, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eberhardt Michael und Wenthin Marko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 264963
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht München am 28.05.2024 folgenden
Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.05.2024 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Die Registernummer der Schuldnerin beim Amtsgericht München Registergericht lautet richtig:
HRB 264963

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1610/24 · Dock Financial Capital GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1610/24
Wirksam am
23.05.2024
Registerbezug
München, HRB 264963
Az.: 1507 IN 1610/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Dock Financial Capital GmbH, Arnulfstraße 124, 80636 München, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Eberhardt Michael und Wenthin Marko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 264963
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 22.05.2024 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Marlene Scheinert, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)858963-3, Telefax: +49(89)858963-445.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen
HRB 264963 HRB 264963: Dock Financial Capital GmbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Sauer, Renè, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 264963: Dock Financial Capital GmbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Sauer, Renè, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 264963 HRB 264963: Dock Financial Capital GmbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2022 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 3 (Genehmig…
HRB 264963: Dock Financial Capital GmbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2022 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 3 (Genehmigtes Kapital) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Sauer, Renè, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2022 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 14.03.2027 durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.336,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I).
Veränderungen
HRB 264963 HRB 264963: Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 432.600,00 EUR und die Neufass…
HRB 264963: Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 432.600,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital. Neue Firma: Dock Financial Capital GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland, insbesondere von Unternehmen, die Finanz- und Technologiedienstleistungen, vor allem im Bereich Banking as a Service und Compliance, anbieten, einschließlich der Bereitstellung von Zahlungskonten und -karten an Fintech-Unternehmen, Banken oder Dritte, die Produkte im Finanzdienstleistungsbereich anbieten wollen, aber nicht über die entsprechenden Lizenzen und Technologien verfügen, um diese selber bereitstellen zu können, sowie ferner einschließlich der Bereitstellung von Zahlungskonten und -karten im Firmen- und Privatkundengeschäft und der Bereitstellung anderer damit verbundener Produkte und Dienstleistungen sowie die Erbringung Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding), soweit hierzu keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Neues Stammkapital: 457.600,00 EUR.
Veränderungen
HRB 264963 HRB 264963: Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Eberhardt, Michael, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Bef…
HRB 264963: Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Arnulfstraße 124, 80636 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Eberhardt, Michael, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 264963 HRB 264963: Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Hochfeldanger 11, 83670 Bad Heilbrunn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arnulfstraße 124, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nieland…
HRB 264963: Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Hochfeldanger 11, 83670 Bad Heilbrunn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Arnulfstraße 124, 80636 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nieland, Philipp, Penzberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wenthin, Marko, Panketal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 264963 HRB 264963: Blitz 21-121 GmbH, München, Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gege…
HRB 264963: Blitz 21-121 GmbH, München, Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Crosscard Beteiligungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Hochfeldanger 11, 83670 Bad Heilbrunn. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von Unternehmen, die im Technologiebereich tätig sind sowie alle weiteren damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten sowie die Erbringung von Managementleistungen an Beteiligungsunternehmen und aller sonstiger damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen (Führungs- und Funktionsholding). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gogalla, Katja, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Nieland, Philipp, Penzberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 264963 HRB 264963: Blitz 21-121 GmbH, München, Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2021. Geschäftsanschrift: Theresienhö…
HRB 264963: Blitz 21-121 GmbH, München, Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2021. Geschäftsanschrift: Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gogalla, Katja, Gröbenzell, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.