HRB 9808
DMV Deutsche Metallveredlung GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 LennestadtGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lennestadt
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 07.07.2022
- Datenstand
- 2025-02-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Schubert Daniel
Lennestadt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenOlga Schalo
Olpe
EinzelprokuraRenate Susanne Karin Schubert
Lennestadt
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-02-01 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Metallbearbeitung und -verarbeitung sowie die Oberflächenveredlung für unterschiedliche Materialien nebst Erbringung von Zusatzleistungen wie Montage, Verpackung etc.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 25 IN 68/22 · DMV Deutsche Metallveredlung GmbH · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 68/22
- Wirksam am
- 25.07.2025
- Registerbezug
- Siegen, HRB 9808
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9808 eingetragenen DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Daniel Schubert, Am Krähenberg 20, 57368 Lennestadt
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 68/22
Amtsgericht Siegen, 24.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 68/22 · DMV Deutsche Metallveredlung GmbH · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 68/22
- Wirksam am
- 24.03.2023
- Registerbezug
- Siegen, HRB 9808
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9808 eingetragenen DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Daniel Schubert, Am Krähenberg 20, 57368 Lennestadt
wird angeordnet:
Das weitere Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die heutige Gläubigerversammlung wird vertagt auf
Dienstag, 11.04.2023, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Der Termin dient zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Zustimmung zum Verkauf der im Eigentum der Schuldnerin stehende Immobilie, Grundbuch von Elspe Blatt 3130 Flur 17 Flurstücke 880, 887, 834 und des im Grundbuch von Elspe Blatt 3356 (Untererbbaurecht) eingetragenen Grundstücks, belegen: Thetener Str. 32 in 57368 Lennestadt
Die zum Stichtag 22.03.2023 abgegebenen Stellungnahmen sind gegenstandslos.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
25 IN 68/22
Amtsgericht Siegen, 24.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 68/22 · DMV Deutsche Metallveredlung GmbH · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 68/22
- Wirksam am
- 08.03.2023
- Registerbezug
- Siegen, HRB 9808
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9808 eingetragenen DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Daniel Schubert, Am Krähenberg 20, 57368 Lennestadt
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Mittelstraße 20-24, 50672 Köln
wird eine Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 22.03.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Verkauf der im Eigentum der Schuldnerin stehende Immobilie, Grundbuch von Elspe Blatt 3130 Flur 17 Flurstücke 880, 88 und 834 und des im Grundbuch von Elspe Blatt 3356 (Untererbbaurecht) eingetragenen Grundstücks, belegen: Thetener Str. 32 in 57368 Lennestadt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 20.02.2023 nebst Beschlussantrag verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 68/22
Amtsgericht Siegen, 08.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9808 HRB 9808: DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 68/22 · DMV Deutsche Metallveredlung GmbH · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 68/22
- Wirksam am
- 06.07.2022
- Registerbezug
- Siegen, HRB 9808
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9808 eingetragenen DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Daniel Schubert, Am Krähenberg 20, 57368 Lennestadt
ist am 01.07.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
25 IN 68/22
Amtsgericht Siegen, 06.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 25 IN 68/22 · DMV Deutsche Metallveredlung GmbH · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 68/22
- Wirksam am
- 30.06.2022
- Registerbezug
- Siegen, HRB 9808
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9808 eingetragenen DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Schubert, Am Krähenberg 20, 57368 Lennestadt
Geschäftszweig: Die Metallbearbeitung und -verarbeitung sowie die Oberflächenveredlung für unterschiedliche Materialien nebst Erbringung von Zusatzleistungen wie Montage, Verpackung etc.
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Runkel, Mittelstraße 20-24, 50672 Köln,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.06.2022, um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.05.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/540680-0, Fax: 0211/540680-199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.08.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 10.05.2022 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Dr. Carsten Müller-Seils, Kirchweg 96, 50858 Köln
Olga Schalo, Hoher Stein 14, 57462 Olpe
Volksbank Bigge-Lenne eG, Oststraße 19-23, 57392 Schmallenberg.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 15.09.2022, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Erdgeschoss, Sitzungssaal 010.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
25 IN 68/22
Amtsgericht Siegen, 29.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 68/22 · DMV Deutsche Metallveredlung GmbH · Insolvenzgericht Siegen
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 68/22
- Wirksam am
- 10.05.2022
- Registerbezug
- Siegen, HRB 9808
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 9808 eingetragenen DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Daniel Schubert, Am Krähenberg 20, 57368 Lennestadt
Geschäftszweig: Die Metallbearbeitung und -verarbeitung sowie die Oberflächenveredlung für unterschiedliche Materialien nebst Erbringung von Zusatzleistungen wie Montage, Verpackung etc.
ist am 10.05.2022, um 17:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 68/22
Amtsgericht Siegen, 10.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9808 HRB 9808: DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Einzelprokura: Schalo, Olga, Olpe, *XX.XX.XXXX; Schubert, Renate Susanne Karin, Lennestadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 9808 HRB 9808: DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Prokura erloschen: Fischer, Vanessa, Finnentrop, *XX.XX.XXXX.
HRB 9808 HRB 9808: DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Die Gesellschafterversammlung vom 26. Februar 2020 hat die Änderung des Unternehmensgegenstands, die Erhö…
HRB 9808 HRB 9808: DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Einzelprokura: Fischer, Vanessa, Finnentrop, *XX.XX.XXXX.
HRB 9808 HRB 9808: DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Mühl, Ludwig, Königswinter, *XX.XX.XXXX.
HRB 9808 HRB 9808: DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Bestellt zum Geschäftsführer: Daniel, Schubert, Bundenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit …
HRB 9808 DMV Deutsche Metallveredlung GmbH, Lennestadt, Dr.-Paul-Müller-Straße 62, 57368 Lennestadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7. Juli 2011 Die Gesellschafterversammlung vom 2.Ma…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.