HRB 2448

DMP Verwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Mönchengladbach · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mönchengladbach

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Registerdaten

Sitz
Mönchengladbach
Datenstand
2024-04-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-10

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 19 IN 93/17 · DMP Verwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Mönchengladbach
Insolvenzgericht
Mönchengladbach
Aktenzeichen
19 IN 93/17
Wirksam am
22.07.2026
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 2448
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 93/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2248 eingetragenen DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Joachim Bücker, Römerstraße 140, 41238 Mönchengladbach und Herrn Ulrich Bücker, Brucknerallee 59, 41236 Mönchengladbach

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 123.772,89 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.05.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 eingesehen werden.

19 IN 93/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2448 HRB 2448: DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (19 IN 93/17) vom 01.01.2018 ist über das Vermö…
HRB 2448: DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (19 IN 93/17) vom 01.01.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 2448 HRB 2448: DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Pasch, Gregor, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 2448: DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Pasch, Gregor, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2448 DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Prokura erloschen: Dipl-Ing. Weith, Stephan Andreas, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Prokura erloschen: Dipl-Ing. Weith, Stephan Andreas, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2448 DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach.
DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hennes-Weisweiler-Allee 16, 41179 Mönchengladbach.
Veränderungen
HRB 2448 DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Richard-Wagner-Straße 88-90, 41065 Mönchengladbach). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dipl-Ing. Weith, Steph…
DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Richard-Wagner-Straße 88-90, 41065 Mönchengladbach). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dipl-Ing. Weith, Stephan Andreas, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2448 DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Richard-Wagner-Straße 88-90, 41065 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro u…
DMP Verwaltungsgesellschaft mbH, Mönchengladbach (Richard-Wagner-Straße 88-90, 41065 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag unter Aufrechterhaltung der Firma, des Gesellschaftssitzes und des Unternehmensgegenstands insgesamt neu zu fassen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durcheinen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann ferner Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

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