HRB 26718
DMB Metallverarbeitung GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-BeierfeldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Grünhain-Beierfeld
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.09.2025
- Datenstand
- 2025-09-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Koslow
Breitenbrunn/Erzgeb.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Michael Riedel
Crottendorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Jana Steeger
Lauter-Bernsbach
EinzelprokuraMirko Schäfer
Gersdorf
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- WMK Metallverarbeitung GmbH Grünhain-Beierfeld
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Metallwaren und sonstigen Teilen aus Metall; Bearbeitung von Metallen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 418 IN 1678/25 · DMB Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 418 IN 1678/25
- Wirksam am
- 19.10.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26718
Aktenzeichen: 418 IN 1678/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMB Metallverarbeitung GmbH, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26718
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Riedel
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Koslow
wurde dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Vergütung und Auslagen zzgl. Umsatzsteuer am 01.07.2026 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 01.11.2025 eröffnet. Die Bundesagentur für Arbeit als Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 18.09.2025 zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 28.07.2026 zugrunde.
Nach §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a, 73 InsO hat ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen, angemessenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist nach §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a, 73 Abs. 2, 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden. Dabei richtet sich die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 2 und Abs. 1 InsVV regelmäßig nach dem Zeitaufwand. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist insbesondere der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen, § 17 InsVV.
Geltend gemacht wurde vorliegend für insgesamt ein Zeitaufwand von x Stunden zu je x,xx EUR, insgesamt x,xx EUR. Im Übrigen wird auf den Antrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds und den Akteninhalt Bezug genommen.
Zu vergüten ist der Zeitaufwand für die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen, sonstigen Besprechungen des Ausschusses, Reisezeiten sowie der Zeitaufwand für die notwendigen und angemessenen Vorbereitungen. In sogenannten Normalverfahren ist der Mittelwert der in § 17 InsVV vorgesehenen Vergütung zwischen x,xx EUR und x,xx EUR pro Stunde. Das vorläufige Gläubigerausschussmitglied verfügt über ausreichend Sachkunde und Qualifikation, sodass das Gericht eine Festsetzung des Stundensatzes auf x,xx EUR für dieses vorläufige Gläubigerausschussmitglied als gerechtfertigt ansieht. Das vorläufige Gläubigerausschussmitglied hat den zeitlichen Aufwand ausreichend nachgewiesen.
Die Erstattung von Auslagen gemäß § 18 Abs. 1 InsVV wurde i. H. v. x,xx EUR beantragt und einzeln aufgeführt.
Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 18 Abs. 2 i. V. m. § 7 InsVV.
Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten ist erfolgt. Einwände gegen die beantragte Festsetzung wurden nicht vorgetragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 418 IN 1678/25 · DMB Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 418 IN 1678/25
- Wirksam am
- 19.10.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26718
Aktenzeichen: 418 IN 1678/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMB Metallverarbeitung GmbH, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26718
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Riedel
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Koslow
wurde dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Vergütung und Auslagen zzgl. Umsatzsteuer am 08.10.2026 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 01.11.2025 eröffnet. Die Amartya Creditors Advisory UG (haftungsbeschränkt) als Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 18.09.2025 zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 28.07.2026 zugrunde.
Nach §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a, 73 InsO hat ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der ihm entstandenen, angemessenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist nach §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a, 73 Abs. 2, 65 InsO die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden. Dabei richtet sich die Vergütung der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses gemäß § 17 Abs. 2 und Abs. 1 InsVV regelmäßig nach dem Zeitaufwand. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist insbesondere der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen, § 17 InsVV.
Geltend gemacht wurde vorliegend für insgesamt ein Zeitaufwand von x Stunden zu je x,xx EUR, insgesamt x,xx EUR. Im Übrigen wird auf den Antrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds und den Akteninhalt Bezug genommen.
Zu vergüten ist der Zeitaufwand für die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen, sonstigen Besprechungen des Ausschusses, Reisezeiten sowie der Zeitaufwand für die notwendigen und angemessenen Vor- und Nachbereitungen. In sogenannten Normalverfahren ist der Mittelwert der in § 17 InsVV vorgesehenen Vergütung zwischen x,xx EUR und x,xx EUR pro Stunde. Das vorläufige Gläubigerausschussmitglied verfügt über ausreichend Sachkunde und Qualifikation, sodass das Gericht eine Festsetzung des Stundensatzes auf x,xx EUR für dieses vorläufige Gläubigerausschussmitglied als gerechtfertigt ansieht. Das vorläufige Gläubigerausschussmitglied hat den zeitlichen Aufwand ausreichend nachgewiesen.
Die Erstattung von Auslagen gemäß § 18 Abs. 1 InsVV wurde i. H. v. x,xx EUR beantragt und einzeln aufgeführt.
Zusätzlich ist die von dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 18 Abs. 2 i. V. m. § 7 InsVV.
Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten ist erfolgt. Einwände gegen die beantragte Festsetzung wurden nicht vorgetragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 418 IN 1678/25 · DMB Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 418 IN 1678/25
- Wirksam am
- 03.11.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26718
Aktenzeichen: 418 IN 1678/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMB Metallverarbeitung GmbH, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26718
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Riedel
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Koslow
ergeht am 01.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Metallwaren und sonstigen Teilen aus Metall; ferner die Bearbeitung von Metallen) wird am 01.11.2025 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Christian Krönert
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für lnsolvenzverwaltung mbH
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Email geschäftlich: CKroenert@schultze-braun.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.12.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Donnerstag, 29.01.2026
Uhrzeit 13:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
Amartya Creditors Advisory UG
v.d.d. GF Herrn Norbert Krüger
Havelzeile 3
24111 Kiel
Euler Hermes Deutschland
Niederlassung der Euler Hermes SA
Gasstraße 29
22761 Hamburg
Bundesagentur für Arbeit
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 418 IN 1678/25 · DMB Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 418 IN 1678/25
- Wirksam am
- 04.09.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26718
Aktenzeichen: 418 IN 1678/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DMB Metallverarbeitung GmbH, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26718
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Riedel
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Koslow
- wurde am 03.09.2025 um 13:13 Uhr Christian Krönert, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 382370, Email geschäftlich CKroenert@schultze-braun.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 26718 HRB 26718: DMB Metallverarbeitung GmbH, Grünhain-Beierfeld, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld. Einzelprokura: Schäfer, Mirko, Gersdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 26718 HRB 26718: DMB Metallverarbeitung GmbH, Grünhain-Beierfeld, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2017 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 26718 HRB 26718: DMB Metallverarbeitung GmbH, Grünhain-Beierfeld, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld. Einzelprokura: Steeger, Jana, Lauter-Bernsbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 26718 DMB Metallverarbeitung GmbH, Grünhain-Beierfeld, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Koslow, Michael, Breitenbrunn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit de…
HRB 26718 WMK Metallverarbeitung GmbH, Grünhain-Beierfeld, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellsch…
HRB 26718 WMK Metallverarbeitung GmbH, Grünhain-Beierfeld, Schillerstraße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2011. Geschäftsanschrift: Schillerstraße 1, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.