HRB 202906

DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hannover

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Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 47 IN 7/25 · DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 7/25
Wirksam am
21.03.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 202906
47 IN 7/25: Über das Vermögen der DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Enge Straße 13, 31737 Rinteln (AG Hannover, HRB 202906), vertr. d.: Frank Junker, Munzeler Straße 10a, 30459 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 20.03.2025 um 15:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtschaftsjur Zekira Fuest, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511 22889-0, Fax: 0511 22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.05.2025 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 11.06.2025, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 20.03.2025

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 7/25 · DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 7/25
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 202906
47 IN 7/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Enge Straße 13, 31737 Rinteln (AG Hannover, HRB 202906), vertr. d.: Frank Junker, Munzeler Straße 10a, 30459 Hannover, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 31.01.2025 um 09:37 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 18.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 7/25 · DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 7/25
Wirksam am
31.01.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 202906
47 IN 7/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Arndtstraße 20, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 202906), vertr. d.: Frank Junker, Munzeler Straße 10a, 30459 Hannover, (Geschäftsführer), ist am 31.01.2025 um 09:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl.-Wirtschaftsjur Zekira Fuest, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511 22889-0, Fax: 0511 22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 31.01.2025

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Veränderungen
HRB 202906 HRB 202906: DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, Arndtstraße 20, 30167 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Steege, Dietmar, Sachsenhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mi…
HRB 202906: DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, Arndtstraße 20, 30167 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Steege, Dietmar, Sachsenhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Steege, Dietmar, Stadthagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202906 DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, Arndtstraße 20, 30167 Hannover. Geschäftsanschrift: Arndtstraße 20, 30167 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.…
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, Arndtstraße 20, 30167 Hannover. Geschäftsanschrift: Arndtstraße 20, 30167 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Steege, Dietmar, Sachsenhagen, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 202906 DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, (Arndtstraße 20, 30167 Hannover).Eintragung vom 05.01.2009 von Amts wegen berichtigt: Das Stammkapital wurde um 23.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR erhöht.
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, (Arndtstraße 20, 30167 Hannover).Eintragung vom 05.01.2009 von Amts wegen berichtigt: Das Stammkapital wurde um 23.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR erhöht.
Veränderungen
HRB 202906 DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, (Arndtstraße 20, 30167 Hannover).Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.10.2008 wirksam…
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover, (Arndtstraße 20, 30167 Hannover).Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.10.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 202906 DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Steege, Dietmar, Stadthagen, *XX.X…
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Steege, Dietmar, Stadthagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 202906 DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). 90.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechti…
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). 90.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2008 einenTeil des Vermögens der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost eGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61929) im Wege der Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Zur Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages ist das Stammkapital um 23.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insoweit in §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 14 (Aufsichtsrat) geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 202906 DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.05.2008 wirksam…
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.05.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 202906 DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2008. Gegenstand: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüb…
DLZ - Gesellschaft für faire Beschäftigung mbH, Hannover (Arndtstraße 20, 30167 Hannover). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2008. Gegenstand: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Weiterhin ist Gegenstand die Qualifizierung und Ausbildung von Arbeitnehmern durch eigene Mitarbeiter bzw. durch Unternehmen der Er-wachsenenbildung. Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoffmann, Hans-Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX; Sakschewski, Jürgen, Hannover, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der ARBEIT und LEBEN Niedersachsen Mitte gGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 57576) und der ARBEIT und LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61929) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.04.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 28.04.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.