HRB 156107

DLA Bau GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 1/21 · DLA Bau GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 1/21
Wirksam am
03.05.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 156107
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 1/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156107 eingetragenen DLA Bau GmbH, Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenna Barch

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

1. Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs betreffend einer Darlehensforderung gegen die BD Holding GmbH in Höhe von bis zu 57.950,00 EUR

2. Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen die ehemalige Geschäftsführerin, Frau Dana Barch, in Höhe von bis zu 260.000,00 EUR

3. Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführerin, Frau Jenna Barch, in Höhe von bis zu 6.000,00 EUR

4. Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs gegen die Geschäftsführerin, Frau Jenna Barch, in Höhe von bis zu 16.200,00 EUR,

5. zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf

Mittwoch, 15.06.2022, 09:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 1/21
Amtsgericht Hamburg, 29.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 1/21 · DLA Bau GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 1/21
Wirksam am
02.03.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 156107
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 1/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156107 eingetragenen DLA Bau GmbH, Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jenna Barch, Schnelsener Weg 7 B, 22523 Hamburg

wird die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath, Mittelweg 9, 20148 Hamburg wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.Der weitergehende Antrag wird zurück gewiesen.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 14.01.2021 bis zum 04.02.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 19.312,71 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 7.725,08 EUR.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 1 931,27 EUR zu.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 40 % und damit auf den Betrag von 3.090,03 EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.01.2022 verwiesen.

Die beantragten Zuschläge für obstruktives Verhalten der Geschäftsführung, fehlende Buchhaltung und gesellschaftsrechtliche Verflechtungen sind dem Grunde nach gerechtfertigt, jedoch finden in der geltend gemachten Höhe in der Gesamtschau keine ausreichende Begründung.
Im Einzelnen: die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Schzuldnerin ist in der Regel von Problemen behaftet, was in der Spannungslage eines Insolvenzverfahrens begründet ist. Das gilt auch für die mangelnde Buchhaltung. Hier liegt häufig der Kern des Problems und die Ursache für die Insolvenzreife.
Gesellschaftsrechtliche Verflechtungen sind im Rahmen des Zuschlags zu berücksichtigen, jedoch kann im vorliegenden Fall nicht von einem Konzern oder einer Unternehmensgruppe ausgegangen werden.

Daher wird in der Gesamtschau ein Zuschlag in Höhe von 15% festgesetzt.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.

67a IN 1/21
Amtsgericht Hamburg, 01.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 156107 HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 1/21) vom 05.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffne…
HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 1/21) vom 05.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführerin ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 156107 HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Barch, Dana, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Barch, Jenna, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertr…
HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Barch, Dana, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Barch, Jenna, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 156107 HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Frohmestraße 37, 22457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg.
HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Frohmestraße 37, 22457 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Böckmannstraße 7, 20099 Hamburg.
Neueintragungen
HRB 156107 HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Frohmestraße 37, 22457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2018 mit Änderung vom 08.03.2019. Geschäftsanschrift: Frohmestraße 37,…
HRB 156107: DLA Bau GmbH, Hamburg, Frohmestraße 37, 22457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2018 mit Änderung vom 08.03.2019. Geschäftsanschrift: Frohmestraße 37, 22457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bauleistungen aller Art im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie der Sanierung, Renovierung und Modernisierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Barch, Dana, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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