HRB 7309
DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Enderstr. 94, 01277 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.10.2018
- Datenstand
- 2025-10-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Hahn
Dresden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-29 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Entwicklung von Hard- und Software, Konstruktion, Musterbau, Fertigung, Vertrieb und Wartung von mechanischen und elektronischen Geräten insbesondere auf den Gebieten Transport- und Verkehrsleitsysteme und industrielle Steuerung sowie Medizin- und Meßtechnik.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 541 IN 1281/18 · DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1281/18
- Wirksam am
- 12.03.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 7309
Aktenzeichen: 541 IN 1281/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation, Enderstraße 94, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 7309
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hahn
ergeht am 26.01.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.05.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 541 IN 1281/18 · DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1281/18
- Wirksam am
- 16.06.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 7309
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKI GmbH elektronischer
gerätebau und produktinnovation, Enderstraße 94, 01277 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 7309
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hahn
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters des vorläufigen Insolvenzverfahrens
wie folgt antragsgemäß festgesetzt.
Gründe:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig als Antragsteller wurde mit Beschluss vom
24.08.2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Bestellung endete
mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2018.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 20.09.2019 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen
angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für
die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem
schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters
während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die
Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder
der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung
unterliegt.
Aus der Berechnungsgrundlage errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1
InsVV. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach §
11 InsVV hiervon 25 Prozent
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem
sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der
verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche
Besonderheiten auf.
Der Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag. Bezüglich der
Begründung wird auf den Antrag vom 20.09.2019 und die Stellungnahme vom
11.06.2020 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung
zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag für
die Verwaltertätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung und
Sanierungsbemühungen zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen
Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters und
der externen Lohnbuchhaltung und externe Erstellung von Bescheinigungen für die
Arbeitnehmer ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der
konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin 9.338,90 EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu
berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
541 IN 1281/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1281/18 · DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1281/18
- Wirksam am
- 09.10.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 7309
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKI GmbH elektronischer
gerätebau und produktinnovation, Enderstraße 94, 01277 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 7309
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hahn
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 08.10.2018 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
560 IN 1281/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 09.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7309 HRB 7309: DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation, Dresden, Enderstr. 94, 01277 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2018, AZ: 531 IN 1281/18, ist das Insolvenzverfahre…
Forderungsprüfung 541 IN 1281/18 · DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1281/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 7309
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DKI GmbH elektronischer
gerätebau und produktinnovation, Enderstraße 94, 01277 Dresden, Amtsgericht
Dresden , HRB 7309
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hahn
- wurde am 01.10.2018 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Boltenhagener Platz 9, 01109 DresdenEmail
geschäftlich: rherzig@schultze-braun.de Telefon geschäftlich: 0351 88527 10
Telefax: 0351 88527 40
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
29.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses,
|den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
|Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO),
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
| zur Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO,
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160
InsO,
|Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 15.11.2018, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Donnerstag, 15.11.2018, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
531 IN 1281/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7309 HRB 7309: DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation, Dresden, Enderstr. 94, 01277 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24.08.2018, AZ: 531 IN 1281/18, ist ein vorläufiger Insol…
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1281/18 · DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1281/18
- Wirksam am
- 24.08.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 7309
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DKI GmbH
elektronischer gerätebau und produktinnovation, Enderstraße 94, 01277 Dresden,
Amtsgericht Dresden , HRB 7309
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hahn
- wurde am 24.08.2018 um 10:55 Uhr Dr. Dirk Herzig, Boltenhagener Platz 9,
01109 Dresden, Website www.schubra.de, Email geschäftlich
rherzig@schultze-braun.de, Telefon geschäftlich 0351 88527 10, Telefax 0351
88527 40 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
531 IN 1281/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7309 HRB 7309: DKI GmbH elektronischer gerätebau und produktinnovation, Dresden, Enderstr. 94, 01277 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2018 hat die Änderung der §§ 5 (Geschäftsführung und Vertretun…
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