HRB 87425
DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Köln
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Registerdaten
- Sitz
- Köln
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Viamed Krankenfahrdienst GmbH Köln
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70c IN 148/21 · DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 148/21
- Wirksam am
- 22.10.2026
- Registerbezug
- Köln, HRB 87425
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87425 eingetragenen DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Toyota-Allee 33, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, die Herren Fabian Sänger, Köln, Sebastian Sänger, Köln, Maxim Afingendin, Aachen und Nikolaj Pecherski, Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
21.01.2027.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 21.12.2026 in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 148/21
Amtsgericht Köln, 21.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 148/21 · DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 148/21
- Wirksam am
- 20.10.2022
- Registerbezug
- Köln, HRB 87425
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87425 eingetragenen DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Toyota-Allee 33, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer, die Herren Fabian Sänger, Köln, Sebastian Sänger, Köln, Maxim Afingendin, Aachen und Nikolaj Pecherski, Köln
ist am 18.10.2022 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 148/21
Amtsgericht Köln, 19.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 87425 HRB 87425: DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Pecherski, Nikolaj, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 87425 HRB 87425: DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 148/21) vom 26.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
Forderungsprüfung 70c IN 148/21 · DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 148/21
- Wirksam am
- 30.08.2021
- Registerbezug
- Köln, HRB 87425
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87425 eingetragenen DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Toyota-Allee 33, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Sänger, Köln und Herrn Sebastian Sänger, Köln und Herrn Maxim Afingendin, Aachen und Herrn Nikolaj Pecherski, Köln
Geschäftszweig: Die Personenbeförderung, insbesondere die Durchführung von Krankenfahrdiensten, sowie der Güterkraftverkehr.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.08.2021, um 11:07 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Schuldnerin im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 liegt in Deutschland. Insbesondere befindet sich hier der Sitz der Schuldnerin.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Brabanter Platz 1, 50354 Hürth, Telefon: 02233 979 379-0, Fax: 02233 979 379-9.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2021 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 17.11.2021, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Überdies steht auch jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.
70c IN 148/21
Amtsgericht Köln, 26.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 148/21 · DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70c IN 148/21
- Wirksam am
- 21.07.2021
- Registerbezug
- Köln, HRB 87425
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 87425 eingetragenen DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Toyota-Allee 33, 50858 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Fabian Sänger, Köln und Herrn Sebastian Sänger, Köln und Herrn Maxim Afingendin, Aachen und Herrn Nikolaj Pecherski, Köln
Geschäftszweig: Die Personenbeförderung, insbesondere die Durchführung von Krankenfahrdiensten, sowie der Güterkraftverkehr.
ist am 29.06.2021, um 16:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Brabanter Platz 1, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70c IN 148/21
Amtsgericht Köln, 29.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 87425 HRB 87425: DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Nach Berichtigung von Amts wegen: Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 148/21) vom 29.06.2021 ist ein vorläufiger …
HRB 87425 HRB 87425: DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70c IN 148/21) vom 29.06.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzve…
HRB 87425 HRB 87425: DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Sänger, Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen d…
HRB 87425 HRB 87425: DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 41066 Mönchengladbach, Geschäftsanschrift: Krahnendonk 117c, 41066 Mö…
HRB 87425 HRB 87425: DKF Deutscher Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in: 53881 Euskirchen, Geschäftsanschrift: Barentsstraße 9, 53881 Euskirch…
HRB 87425 HRB 87425: Viamed Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erh…
HRB 87425 HRB 87425: Viamed Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Düztas, Dervis, Aachen, *XX.XX.XXXX; Kafadar, Okan, Aachen, *XX.XX.XXXX.
HRB 87425 HRB 87425: Viamed Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Afingendin, Maxim, Köln, *XX.XX.XXXX; Düztas, Dervis, Aachen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungs…
HRB 87425 HRB 87425: Viamed Krankenfahrdienst GmbH, Köln, Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2016. Geschäftsanschrift: Toyota-Allee 33, 50858 Köln. Gegen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.