HRA 56341

DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36d IN 4075/20 · DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 4075/20
Wirksam am
03.07.2026
Registerbezug
Berlin, HRA 56341
36d IN 4075/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DJW Gesellschaft für Verwaltung mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer David Weber
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 56341
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 16.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 4075/20 · DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 4075/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Berlin, HRA 56341
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36d IN 4075/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DJW Baugesellschaft mbH & Co.
KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DJW Gesellschaft
für Verwaltung mbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, diese vertreten durch David
Weber,

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.:
HRA 56341 B

- Schuldnerin -

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 25.11.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

36d IN 4075/20 Amtsgericht Charlottenburg, 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 56341 B HRA 56341 B: DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m…
HRA 56341 B: DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 4075/20 · DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 4075/20
Wirksam am
10.09.2020
Registerbezug
Berlin, HRA 56341
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36d IN 4075/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG,

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DJW Gesellschaft für
Verwaltung mbH,

diese vertreten durch David Weber,

Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRA 56341

Geschäftszweig: Baubranche

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 09.09.2020 um 15:02
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Martin Herrmann,
Fasanenstraße 77, 10623 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen
untersagt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin
zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen , eingehende Gelder und Schecks
entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom
07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und
zu führen.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser
Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten ( § 23 Abs.
1 Satz 3 InsO).

Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

36d IN 4075/20 Amtsgericht Charlottenburg, 10.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 56341 B HRA 56341 B: DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin (Unternehmensgegenstand: Erd-, Abriss-, Bagger-, Planierungs- und Pflasterarbeiten, Trockenbauarbeiten, Holz- und Bautens…
HRA 56341 B: DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin (Unternehmensgegenstand: Erd-, Abriss-, Bagger-, Planierungs- und Pflasterarbeiten, Trockenbauarbeiten, Holz- und Bautenschutz, Ankauf und Vertrieb von Baustoffen, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrich-, Parkett- und Bodenleger, Generalunternehmer-General- Neubau sowie Umbau, Ausbau, Modernisierung und Sanierung von Immobilien mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten gem. § 34 c GewO. Vermittlung von weiteren bauausführenden Leistungen in Subunternehmen.). Firma: DJW Baugesellschaft mbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
DJW Gesellschaft für Verwaltung mbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 208946 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

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