HRB 174775

Diyar Fleischgroßhandel GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 3271/21 · Diyar Fleischgroßhandel GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 3271/21
Wirksam am
24.10.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 174775
36d IN 3271/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Groenerstraße 19, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Vlatko Lovric,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 174775 B
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 19.10.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36d IN 3271/21 · Diyar Fleischgroßhandel GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 3271/21
Wirksam am
29.03.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 174775
36d IN 3271/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Diyar Fleischgroßhandel GmbH,
ehemals geschäftsansässig Beusselstraße 44 n bis q, 10553 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Vlatko Lovric,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 174775 B
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Handel

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 25.03.2022 um 13.52 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Wulsten,
Leibnizstraße 22, 10625 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.05.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 27.04.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 22.06.2022, 10:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 36d IN 3271/21 und 36 d IN 3378/21 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36d IN 3271/21 führt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 3271/21 · Diyar Fleischgroßhandel GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 3271/21
Wirksam am
20.09.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 174775
36d IN 3271/21

In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Diyar Fleischgroßhandel GmbH,
ehemals geschäftsansässig Groenerstraße 19, 13585 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Vlatko Lovric,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 174775
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am Amtsgericht Sonneborn am 17.09.2021 beschlossen:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4, 99 InsO angeordnet, dass alle für die Schuldnerin
unter den Anschriften
- Groenerstraße 19, 13585 Berlin
sowie
Beusselstraße 44 n bis q, 10553 Berlin
bei den Postunternehmen eingehenden Postsendungen nicht dem organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin, sondern unmittelbar dem vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Thomas Wulsten, Leibnizstraße 22 , 10625 Berlin
zuzuleiten sind.
Ausgenommen sind:
- Postsendungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Postsendungen der Staatsanwaltschaften
- Postsendungen des Insolvenzgerichts
- Förmlich zuzustellende Postsendungen eines Gerichts, bei denen die Zustellung zu beurkunden ist.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die ihm zugeleiteten Sendungen zu öffnen. Sendungen, deren Inhalt nicht die schuldnerischen Vermögensverhältnisse betrifft, hat der vorläufige Insolvenzverwalter unverzüglich an den organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin weiterzuleiten.
Um Vollziehung dieser Anordnung werden ersucht:
- die Deutsche Post AG,
Kundenservice Brief
53247 Bonn ,
- die PIN Mail AG,
Alt - Moabit 91, 10559 Berlin
sowie die DEBEX GmbH,
Friesenstraße 11. 13,14 482 Potsdam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Berlin, den 17.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 174775 B HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 2. Öztepe-Azak, Hümeyra, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Öztepe-Azak, Hümeyra, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 174775 B HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin. Gegenstand: Fleischgroßhandel; Fleischeinzelhandel; Fleischproduktion aller Art; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesell…
HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin. Gegenstand: Fleischgroßhandel; Fleischeinzelhandel; Fleischproduktion aller Art; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.07.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer II (Gegenstand).
Veränderungen
HRB 174775 B HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin
HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Beusselstraße 44 n-q, 10553 Berlin
Neueintragungen
HRB 174775 B HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Groenerstraße 19, 13585 Berlin. Firma: Diyar Fleischgroßhandel GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Groenerstraße 19, 13585 Berlin;…
HRB 174775 B: Diyar Fleischgroßhandel GmbH, Berlin, Groenerstraße 19, 13585 Berlin. Firma: Diyar Fleischgroßhandel GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Groenerstraße 19, 13585 Berlin; Gegenstand: Fleischgroßhandel, Fleischeinzelhandel, Fleischproduktion aller Art, das Betreiben von Imbissständen, Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Handel mit gastronomischem Zubehör, Großhandel mit Maschinen, Großhandel mit Gewürzen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1.
Güzel, Denis, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.01.2016

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