HRA 63966

DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Irmgardstr. 3a, 81479 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
22.06.2012
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Adelheid Diem

München

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Karben 1

Zweigniederlassung

DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft

Karben

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-25 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1501 IN 1013/09 · DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1013/09
Wirksam am
02.11.2026
Registerbezug
München, HRA 63966
1501 IN 1013/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft, Irmgardstr. 3 a, 81479 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Diem Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 63966
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.12.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 1013/09 · DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1013/09
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
München, HRA 63966
1501 IN 1013/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft, Irmgardstr. 3 a, 81479 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Diem Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 63966
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1501 IN 1013/09 · DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1013/09
Wirksam am
09.03.2026
Registerbezug
München, HRA 63966
1501 IN 1013/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft, Irmgardstr. 3 a, 81479 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Diem Klaus
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 63966
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und dabei Zuschläge gemäß § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 318 % sowie Abschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von 5 % geltend gemacht. Der Vergütungsantrag kann durch Insolvenzgläubiger festgestellter Forderungen beim Insolvenzgericht eingesehen werden. Die Beteiligten dieses Insolvenzverfahrens haben Gelegenheit, bis zum 26.03.2026 zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1013/09 · DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1013/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
München, HRA 63966

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 63966 DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft, München, (Irmgardstr. 3, 81479 München).Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts M…
DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft, München, (Irmgardstr. 3, 81479 München).Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.06.2009 (Az. 1501 IN 1013/09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1013/09 · DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1013/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
München, HRA 63966

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 1013/09 · DIWO Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Baubetreuungs Kommanditgesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 1013/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
München, HRA 63966

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.