HRA 43105

DiViCom Tobias Menzel e.K.

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rödermark

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Registerdaten

Sitz
Rödermark
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 755/25 · DiViCom Tobias Menzel e.K. · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 755/25
Wirksam am
18.12.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 43105
8 IN 755/25 : In dem Insolvenzverfahren DiViCom Tobias Menzel e.K., geb. am XX.XX.XXXX, Töpferstr. 21-23, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRA 43105),hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, gem. § 35 InsO gegenüber dem Schuldner erklärt zu haben, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (Einzelunternehmer im Bereich Planung und Errichtung von Konferenz- und Medientechnik [handelnd unter der Geschäftsbezeichnung "DiViCom"]) nicht zur Masse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 755/25 · DiViCom Tobias Menzel e.K. · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 755/25
Wirksam am
04.12.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 43105
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 755/25 Am 03.12.2025 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des DiViCom Tobias Menzel e.K., geboren am XX.XX.XXXX, Töpferstr. 21-23, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRA 43105), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 23.01.2026.

Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der Forderungen und zur Beschlussfassung über:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters,
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung,(§ 66 Absatz 3 InsO),
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
Entscheidungen über Anträge nach § 160 InsO

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 13.02.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 755/25 · DiViCom Tobias Menzel e.K. · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 755/25
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 43105
8 IN 755/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

DiViCom Tobias Menzel e.K., geboren am XX.XX.XXXX, Töpferstr. 21-23, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRA 43105),

wird heute, am 03.12.2025 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO und § 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, c/o Prof. Dr. Pannen Rechtsanwälte, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Mit diesem Verfahren wird das weitere 8 IN 397/25 verbunden. Das Verfahren 8 IN 755/25 führt.

Begründung:

Der Schuldner ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens der Sachverständigen Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann vom 08.09.2025.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 43105 HRA 43105: DiViCom Tobias Menzel e.K., Rödermark, Töpferstraße 21-23, 63322 Rödermark. (Planung und Errichtung von Konferenz- und Medientechnik). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Töpferstraße 21-23, 63322…
HRA 43105: DiViCom Tobias Menzel e.K., Rödermark, Töpferstraße 21-23, 63322 Rödermark. (Planung und Errichtung von Konferenz- und Medientechnik). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Töpferstraße 21-23, 63322 Rödermark. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Menzel, Tobias, Rödermark, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.