HRB 14661
Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heidenau
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Registerdaten
- Sitz
- Heidenau
- Datenstand
- 2024-12-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- JD Hoch- u. Tiefbau GmbH Dresden
- LD Dachdeckerfachbetrieb GmbH Dresden
- Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH Dresden
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 557 IN 271/21 · Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 271/21
- Wirksam am
- 04.11.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14661
Aktenzeichen: 557 IN 271/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Naumannstraße 12, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 14661
vertreten durch die Geschäftsführerin Liane Dittrich
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 01.11.2024 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 81.067,09 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde um 9,63 % auf 34,63 % aus folgenden Gründen erhöht:
Kurzfristige Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens gemäß § 267 HGB mit Betriebsversammlungen und Investorengesprächen.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14661 HRB 14661: Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Heidenau, Naumannstr. 12 (Gewerbehof), 01809 Heidenau. Durch Erklärung des Insolvenzverwalters vom 19.04.2021 gegenüber dem Gericht ist das Geschäftsjahr das K…
HRB 14661 HRB 14661: Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Heidenau, Naumannstr. 12 (Gewerbehof), 01809 Heidenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.03.2021, AZ: 534 IN 271/21, ist das Insolvenzverfahren ü…
Forderungsprüfung 557 IN 271/21 · Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 271/21
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14661
534/557 IN 271/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dittrich Dachdeckerfachbetrieb
GmbH, Naumannstraße 12, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 14661
vertreten durch die Geschäftsführerin Liane Dittrich
- wurde am 01.03.2021 um 09:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31-33, 01099 Dresden, Telefax:
0351 26441101 Email geschäftlich: dresden@anwaelte-beck.de Telefon
geschäftlich: 0351 26441100
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
30.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
01.06.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
534 IN 271/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14661 HRB 14661: Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Heidenau, Naumannstr. 12 (Gewerbehof), 01809 Heidenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 05.02.2021, AZ: 534 IN 271/21, ist ein vorläufiger Insolven…
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 271/21 · Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 271/21
- Wirksam am
- 05.02.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 14661
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dittrich
Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Naumannstraße 12, 01809 Heidenau, Amtsgericht
Dresden , HRB 14661
vertreten durch die Geschäftsführerin Liane Dittrich
- wurde am 05.02.2021 um 10.07 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31-33,
01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Email geschäftlich
dresden@anwaelte-beck.de, Telefon geschäftlich 0351 26441100, Website
www.anwaelte-beck.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 271/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 14661 HRB 14661: Dittrich Dachdeckerfachbetrieb GmbH, Dresden, Lockwitztalstr. 28, 01259 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaf…
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