HRA 5654

Dirk Melchior e.K.

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Münstereifel
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
27.05.2022
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Dirk Melchior

Bad Münstereifel

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 98 IN 105/19 · Melchior, Dirk · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 105/19
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Bonn, HRA 5654
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 105/19

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

des Herrn Dirk Melchior, Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 5654 eingetragenen Firma Dirk Melchior e.K.

wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt.

Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 3; 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach § 300 Abs. 1 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

98 IN 105/19
Amtsgericht Bonn, 14.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 98 IN 105/19 · Melchior, Dirk · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 105/19
Wirksam am
02.09.2025
Registerbezug
Bonn, HRA 5654
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 105/19

In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung

des Herrn Dirk Melchior, Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 5654 eingetragenen Firma Dirk Melchior e.K.

ist die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO.
Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.

Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Versagungsgründe dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
Hinweis:
Der Versagungsantrag ist neben anderen Voraussetzungen insbesondere nur dann zulässig, wenn
a) einer der abschließend aufgezählten Versagungsgründe nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 - 4, Abs. 2 InsO (Verstoß gegen die dort genannten Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode) oder

b) wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird und

c) der Versagungsgrund durch konkrete Tatsachen schlüssig vorgetragen und glaubhaft gemacht wird.

Wird der Versagungsgrund auf die Verletzung von Obliegenheiten gestützt, ist glaubhaft zu machen, dass hierdurch eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger eingetreten ist.
Fehlende oder geringe Ausschüttungen an die Gläubiger sind alleine kein Versagungsgrund.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Forderungen aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung, aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat, oder aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist, von der Restschuldbefreiung unberührt bleiben. Eine gesonderter Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung ist dafür nicht erforderlich.

98 IN 105/19
Amtsgericht Bonn, 28.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 98 IN 105/19 · Melchior, Dirk · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 105/19
Wirksam am
21.04.2022
Registerbezug
Bonn, HRA 5654
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 105/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Dirk Melchior, Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 5654 eingetragenen Firma Dirk Melchior e.K.

wurde mit Beschluss vom 23.08.2019 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Zum Treuhänder wird bestellt Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich (§ 291 Abs. 2, § 292 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.08.2019 begonnen und beträgt längstens sechs Jahre. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO verkürzt werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

98 IN 105/19
Amtsgericht Bonn, 21.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5654 HRA 5654: Dirk Melchior e.K., Bad Münstereifel, Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (98 IN 105/19) vom 23.08.2019 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverf…
HRA 5654: Dirk Melchior e.K., Bad Münstereifel, Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (98 IN 105/19) vom 23.08.2019 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Veränderungen
HRA 5654 Dirk Melchior e.K., Bad Münstereifel, Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel. Prokura erloschen: Metz-Melchior, Elisabeth, Bad Münstereifel, *XX.XX.XXXX.
Dirk Melchior e.K., Bad Münstereifel, Im Bendchen 8, 53902 Bad Münstereifel. Prokura erloschen: Metz-Melchior, Elisabeth, Bad Münstereifel, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.