HRA 6145 PI

Dirk Göttsche Heizung und Sanitär e. K.

Amtsgericht Pinneberg · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Elmshorner Straße 11, 25355 Bevern

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bevern
Rechtsform
eK
Letzte Eintragung
30.08.2010
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Dirk Göttsche

Bevern

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2024-04-28 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 6145 PI Dirk Göttsche Heizung und Sanitär e. K., Bevern, Elmshorner Straße 11, 25355 Bevern. Geschäftsanschrift: Elmshorner Straße 11, 25355 Bevern Inhaber: 1. Göttsche, Dirk, *XX.XX.XXXX, Bevern Rechtsform: Einzelu…
Dirk Göttsche Heizung und Sanitär e. K., Bevern, Elmshorner Straße 11, 25355 Bevern. Geschäftsanschrift: Elmshorner Straße 11, 25355 Bevern Inhaber: 1. Göttsche, Dirk, *XX.XX.XXXX, Bevern Rechtsform: Einzelunternehmen Entstanden durch Verschmelzung der "Leiter & Göttsche GmbH Sanitär und Heizung" mit Sitz in Bevern (Amtsgericht Pinneberg, HRB 2108 EL) auf das Vermögen des Alleingesellschafters durch Vertrag vom 23.07.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.