HRB 9066
DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kempen
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Registerdaten
- Sitz
- Kempen
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- DIRIS GmbH Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren Kempen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 20.08.2026
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9066 eingetragenen DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Industriering Ost 58, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl Hertel, Henriette-Brey-Straße 32, 47608 Geldern
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung einer ergänzenden Vergütung beantragt.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche.
95 IN 83/12
Amtsgericht Krefeld, 18.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 15.08.2025
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9066 eingetragenen DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Industriering Ost 58, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl Hertel, Henriette-Brey-Straße 32, 47608 Geldern
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 799.072,41 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.02.2024.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
95 IN 83/12
Amtsgericht Krefeld, 15.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 09.07.2025
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9066 eingetragenen DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Industriering Ost 58, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl Hertel, Henriette-Brey-Straße 32, 47608 Geldern
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.250.038,69 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 187.589,54 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
95 IN 83/12
Amtsgericht Krefeld, 09.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 08.07.2025
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9066 eingetragenen DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Industriering Ost 58, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl Hertel, Henriette-Brey-Straße 32, 47608 Geldern
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.08.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
- zur Anhörung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
(Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen liegt zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können abschließend bis zum genannten Schlusstermin bei dem Insolvenzgericht Krefeld eingereicht werden)
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
- zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen;
(eine Aufnahme von Forderungen, die nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldet wurden, in das Schlussverzeichnis ist nicht mehr möglich)
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über ggf. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
Einwendungen und Stellungnahmen sind abschließend bis zu dem genannten Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht im Amtsgericht Krefeld einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
95 IN 83/12
Amtsgericht Krefeld, 25.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 15.07.2020
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9066 eingetragenen
DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren,
Industriering Ost 58, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Karl Hertel, Henriette-Brey-Straße 32, 47608 Geldern
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 26.08.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Krefeld, Zimmer Nr. H 050 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
95 IN 83/12
Amtsgericht Krefeld, 15.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 26.11.2019
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9066 eingetragenen
DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren,
Industriering Ost 58, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Karl Hertel, Henriette-Brey-Straße 32, 47608 Geldern
ist am 16.02.2016 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass keine Masseunzulänglichkeit mehr besteht.
95 IN 83/12
Amtsgericht Krefeld, 26.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 07.07.2016
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9066 eingetragenen
DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren,
Industriering Ost 58, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Karl Hertel, Henriette-Brey-Straße 32, 47608 Geldern
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters
festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld,
Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.
95 IN 83/12
Amtsgericht Krefeld, 06.07.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9066 DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Kempen, Kuhstraße 9-10, 47906 Kempen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Industriering Ost 58, 47906 Kempen. Nicht mehr Geschäftsführer:…
HRB 9066 DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Kempen, Kuhstraße 9-10, 47906 Kempen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (95 IN 83/12) vom 01.11.2012 ist über das Vermögen der …
Insolvenzbekanntmachung 95 IN 83/12 · DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 95 IN 83/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 9066
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9066 DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Kempen, Kuhstraße 9-10, 47906 Kempen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 …
HRB 9066 DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Kempen, Kuhstraße 9-10, 47906 Kempen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hertel, Karl, Geldern, *XX.XX.XXXX.
HRB 9066 DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Kempen, Kuhstraße 9-10, 47906 Kempen.Vertretungsregelung geändert, jetzt Geschäftsführer: Hertel, Karl, Geldern, *XX.XX.XXXX, einzelve…
HRB 9066 DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Kempen (Kuhstr. 9 - 10, 47906 Kempen). Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Jens, Krefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 9066 DIRIS GmbH Elektro-, Heizung- und Sanitärinstallationen, Haushaltswaren, Kempen (Kuhstr. 9 - 10, 47906 Kempen). Nicht mehr Geschäftsführer: Pulheim, Reiner.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.