HRB 15955

DIQMA Deutsches Institut für Qualitätssicherung, Managementsysteme und Assessment GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lenbachstraße 44, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Fredersdorf-Vogelsdorf
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
06.03.2019
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Frank Deubler

Fredersdorf-Vogelsdorf

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-22 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Die Forschung und Entwicklung von und über Qualitätssystemen und Managementsystemen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 265/18 · DIQMA Deutsches Institut für Qualitätssicherung, Managementsysteme und Assessment GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 265/18
Wirksam am
16.05.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 15955
3 IN 265/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma DIQMA Deutsches Institut
für Qualitätssicherung, Managementsysteme und Assessment GmbH (Registergericht:
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15955), Am Wall 7, 15366 Neuenhagen, vertreten
durch den Geschäftsführer ist am 14.05.2019 bei Gericht die Anzeige des
Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210
InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 15. Mai 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 265/18 · DIQMA Deutsches Institut für Qualitätssicherung, Managementsysteme und Assessment GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 265/18
Wirksam am
21.03.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 15955
3 IN 265/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma DIQMA Deutsches Institut
für Qualitätssicherung, Managementsysteme und Assessment GmbH, Am Wall 7, 15366
Neuenhagen (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 15955) ist am
19.03.2019 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 20. März 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 265/18 · DIQMA Deutsches Institut für Qualitätssicherung, Managementsysteme und Assessment GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 265/18
Wirksam am
26.02.2019
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 15955
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 265/18

BESCHLUSS

Über das Vermögen der Firma

DIQMA Deutsches Institut für Qualitätssicherung, Managementsysteme und
Assessment GmbH, Am Wall 7, 15366 Neuenhagen, vertreten durch den
Geschäftsführer Dr. Frank Deubler
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 15955)

wird auf den am 02.08.2018 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.02.2019 um 12:00 Uhr das
Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.

Die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in
Deutschland.

Der Antrag auf Eigenverwaltung wird zurückgewiesen.

Rechtsanwalt Dr. Detlef-Rüdiger Beckmann,
Lindenallee 33,
14050 Berlin

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.04.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 25.04.2019 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 23.05.2019. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Der Antrag zur Anordnung der Eigenverwaltung war zurückzuweisen, da Umstände
bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die
Gläubiger führen wird (§ 270 Abs. 2 Ziff.2 InsO).
Der Geschäftsführer hat im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zuverlässig und
absprachegemäß bei der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Schuldnerin mitgewirkt. Buchführungsverpflichtungen ist über mehrere Jahre
nicht ordnungsgemäß nachgekommen worden. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich,
dass der Geschäftsführer über ausreichende Kenntnisse verfügt, das Verfahren
nach den Vorgaben der InsO abzuwickeln.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.

Frankfurt (Oder), 26. Februar 2019

Labitzke
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.