HRB 83397
Dion Global Solutions GmbH
aktuell 23 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Swissrisk Financial Systems GmbH Frankfurt am Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 696/18 D-4-6 · Dion Global Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 696/18 D-4-6
- Wirksam am
- 03.02.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83397
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Verfahrensbeteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 02.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 696/18 D-4-6 · Dion Global Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 696/18 D-4-6
- Wirksam am
- 02.02.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83397
02.02.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 696/18 D-4-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Dion Global Solutions GmbH
Mainzer Landstraße 199
60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 83397),
werden für den Sachwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 4.396.384,63 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens des Sachwalters im Bereich der Betriebsfortführung mit 92 Arbeitnehmern und mehreren, auch im Ausland belegenen, Betriebsstätten, der Begleitung der erfolgreichen übertragenen Sanierung, der dafür erforderlichen Aufarbeitung der vorhandenen Konzernverflechtungen und der vorangestellten Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens in der Gesamtschau eine Erhöhung der Regelvergütung um 260% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 696/18 D-4-6 · Dion Global Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 696/18 D-4-6
- Wirksam am
- 31.05.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83397
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.10.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 696/18 D-4-6 · Dion Global Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 696/18 D-4-6
- Wirksam am
- 07.05.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83397
Mainzer Landstraße 199, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
83397) wird die Prüfung der bis zum 23.08.2021 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.09.2021
gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem
hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 696/18 D-4-6 · Dion Global Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 696/18 D-4-6
- Wirksam am
- 22.05.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83397
Mainzer Landstraße 199, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
83397) wird die Prüfung der bis zum 07.09.2020 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Der Sachwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.09.2020
gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem
hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 696/18 D-4-6 · Dion Global Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 696/18 D-4-6
- Wirksam am
- 18.10.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83397
Global Solutions GmbH, Mainzer Landstraße 199, 60326 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 83397), vertr. d.: 1. Jürgen Dahmen, (Geschäftsführer),
2. Andreas Wagner, (Geschäftsführer), 3. Marc-Philippe Hornung,
(Geschäftsführer), 4. Thomas Oberle, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom
06.09.2018 berichtigt worden.
Statt "zur Berichterstattung durch den Sachwalter" muss es richtig heißen: "zur
Berichterstattung durch die Schuldnerin"
Statt "besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§160 InsO)" muss
es richtig heißen: "besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin"
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 83397 HRB 83397: Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 696/18 D-4-6 · Dion Global Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 696/18 D-4-6
- Wirksam am
- 07.09.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 83397
Landstraße 199, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 83397),
vertr. d.: 1. Jürgen Dahmen, (Geschäftsführer), 2. Andreas Wagner,
(Geschäftsführer), 3. Marc-Philippe Hornung, (Geschäftsführer), 4. Thomas
Oberle, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2018 um 14:00 Uhr das
Hauptinsolvenzverfahren gemäß §§2, 3 11, 16 ff InsO, Art. 3 Abs. 1 EuINsVO
eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Neuer Wall 25/
Schleusenbrücke 1, 20354 Hamburg, Tel.: 040/320857-0, Fax: 040/320857-140,
E-Mail: kpannen@drpannen.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Es wird am Mittwoch, den 21.11.2018, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F,
Klingerstraße 20,60313 Frankfurt am Main vor dem Insolvenzgericht eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter
(Berichtstermin) und folgendem Inhalt:
· Entscheidung über die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
· Entscheidung über die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung
eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls Entscheidungen über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
sowie eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden stattfinden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem
Sachwalter schriftlich, zweifach unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und
gegebenenfalls weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.10.2018 anzumelden.
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden grundsätzlich nicht
benachrichtigt.
Dem Sachwalter ist auch unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldete Forderung an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, § 28 Abs. 2 InsO.
Der Sachwalter wird mit der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Zur Hinterlegungsstelle nach § 149 InsO wird bestimmt: Frankfurter Sparkasse
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 83397 HRB 83397: Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Hornung, Marc-Philippe Friedrich, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertret…
HRB 83397 HRB 83397: Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Borst, Michel, Singapur / Singapur, *XX.XX.XXXX; Subramanium, Gopala, Ghaz…
HRB 83397 HRB 83397: Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 696/18 D) vom 20.06.2018 ist die vorläu…
HRB 83397 HRB 83397: Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Borst, Michel, Singapur / Sing…
HRB 83397 HRB 83397: Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanspal, Jaswinder, Willen Milton Keynes / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.…
HRB 83397 HRB 83397: Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Hanspal, Jaswinder, Willen Milton Keynes / Vereinigtes Königreich, *XX.X…
HRB 83397 HRB 83397:Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Dahmen, Jürgen, Erftstadt, *XX.XX.XXXX; Wagner, Andreas, Wallertheim, *XX.XX…
HRB 83397 HRB 83397:Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 83397 HRB 83397:Dion Global Solutions GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 199, 60326 Frankfurt am Main.
HRB 83397 Swissrisk Financial Systems GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) bes…
HRB 83397 Swissrisk Financial Systems GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die…
HRB 83397 Swissrisk Financial Systems GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Horne, Ralph James, Brighton Victoria, Australien, *XX.XX.XXXX; Nash, Joseph, …
HRB 83397 Swissrisk Financial Systems GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Hemmer, Hans-Peter, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 83397 Swissrisk Financial Systems GmbH, Frankfurt am Main, Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main.Gemäß § 3 EGGmbHG v.A.w eingetragen als Geschäftsanschrift: Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main. Nic…
HRB 83397 Swissrisk Financial Systems GmbH, Frankfurt am Main (Holzhausenstraße 44, 60322 Frankfurt am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2008. Gegenstand: Entwicklung und der…
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