HRB 4279

DINO Schweißtechnik GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Herborn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Herborn
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-11-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DINO Schweißtechnik Blech- und Metallverarbeitung Panz GmbH Herborn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 82/20 · DINO Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 82/20
Wirksam am
27.10.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4279
3 IN 82/20: In dem Insolvenzverfahren DINO Schweißtechnik GmbH, Junostraße 1, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 4279), vertr. d.: 1. Andrea Panz, Junostraße 1, 35745 Herborn, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 10.03.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 21.04.2022 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.04.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 10.03.2022 und dem vorstehenden Stichtag 21.04.2022 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 26.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 82/20 · DINO Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 82/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4279
3 IN 82/20 In dem Insolvenzverfahren DINO Schweißtechnik GmbH, Junostraße 1,
35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 4279), vertr. d.: 1. Andrea Panz, Junostraße 1,
35745 Herborn, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wetzlar, 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4279 HRB 4279: DINO Schweißtechnik GmbH, Herborn, Junostraße 1, 35745 Herborn. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 4279: DINO Schweißtechnik GmbH, Herborn, Junostraße 1, 35745 Herborn. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 82/20 · DINO Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 82/20
Wirksam am
02.11.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4279
3 IN 82/20: Über das Vermögen der DINO Schweißtechnik GmbH, Junostraße 1, 35745
Herborn (AG Wetzlar, HRB 4279), vertr. d.: 1. Andrea Panz, Junostraße 1, 35745
Herborn, (Geschäftsführerin), ist am 01.11.2020 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Postfach 74 01 25,
60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/273156120, Fax: 069/2731561215, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de, Internet: www.danko-insolvenzverwaltung.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem
Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.12.2020
anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich
durchgeführt.

Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
(Berichtstermin) findet statt am:

Dienstag, 01.12.2020, 09:30 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B,
Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.01.2021

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.12.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft
werden (21.01.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 02.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 82/20 · DINO Schweißtechnik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 82/20
Wirksam am
24.08.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 4279
3 IN 82/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DINO
Schweißtechnik GmbH, Junostraße 1, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 4279), vertr.
d.: Andrea Panz, Junostraße 1, 35745 Herborn, (Geschäftsführerin), ist am
24.08.2020 um 12 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Postfach 74 01 25,
60570 Frankfurt am Main, Tel.: 069/273156120, Fax: 069/2731561215, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de, Internet: www.danko-insolvenzverwaltung.de
bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden.

Amtsgericht Wetzlar, 24.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4279 HRB 4279: DINO Schweißtechnik GmbH, Herborn, Junostraße 1, 35745 Herborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Panz, Burkhard, Schlosser, Herborn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Panz, Andrea, Herborn, *XX…
HRB 4279: DINO Schweißtechnik GmbH, Herborn, Junostraße 1, 35745 Herborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Panz, Burkhard, Schlosser, Herborn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Panz, Andrea, Herborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4279 HRB 4279: DINO Schweißtechnik GmbH, Herborn, Junostraße 1, 35745 Herborn. Geschäftsanschrift: Junostraße 1, 35745 Herborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Sohn, Hans-Wemer, Siegbach-Übernthal, *XX.XX.XXXX.
HRB 4279: DINO Schweißtechnik GmbH, Herborn, Junostraße 1, 35745 Herborn. Geschäftsanschrift: Junostraße 1, 35745 Herborn. Nicht mehr Geschäftsführer: Sohn, Hans-Wemer, Siegbach-Übernthal, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.