HRB 26666

DIN Bau GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Römerstraße 5, 56218 Mülheim-Kärlich

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mülheim-Kärlich
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.11.2019
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Nedzad Sulic

Mülheim-Kärlich

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DIN Bau UG (haftungsbeschränkt) Mülheim-Kärlich

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind jegliche Arbeiten im Hoch- und Tiefbau und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Weiterhin sämtliche Arbeiten im Bereich Gebäudereinigung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 12/26 · DIN Bau GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 12/26
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 26666
Geschäfts-Nr.: 7 IN 12/26.
Über das Vermögen DIN Bau GmbH, Römerstr. 5, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 26666),
vertreten durch:
Nedzad Sulic, c/o DIN Bau GmbH, Römerstr. 5, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Eich Jakob & Partner mbB, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am 21.08.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, c/o Prof. Schmidt, Schlossstr. 7, 56856 Zell/Mosel, Tel.: 06542/18130-10, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: zell@tbs-insolvenzverwalter.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 11.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen wird vorerst verzichtet.

Bedenken gegen die schriftliche Anhörung sind bis zum 25.10.2026 bei Gericht
vorzutragen.
Gehen Bedenken gegen die schriftliche Durchführung bei Gericht ein, kann das schriftliche Verfahren aufgehoben und Termin zur mündliche Verhandlung bestimmt.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 09.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung (der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Höhe wendet; nach Ablauf der Frist gilt die Forderung als festgestellt, fall kein Insolvenzgläubiger oder ein Insolvenzverwalter bestreitet)
b) Anträge:
* zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung
des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* zur Zwischenrechnungslegungen gegenüber
der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* zur Verwertung der Insolvenzmasse § 159 InsO)

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird der Durchführung der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt

Hinweise:

Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines Monats Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Fristbeginn mit Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten der Forderung. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen, § 184 InsO.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gem. § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmy.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Praxishinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der Vergütungsfestsetzungsbeschluss und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.

Insolvenzverwalter haben ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüglich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 InsO zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen. Dem Insolvenzgericht ist ein Zugang zur Ausübung der Aufsicht nach § 58 InsO zu gewähren. Den Einsichtsberechtigten stellt der Verwalter die für den Zugang erforderlichen Daten unverzüglich zur Verfügung (§ 5 Abs. 5 InsO).

Amtsgericht Mayen, 24.08.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26666 HRB 26666: DIN Bau UG (haftungsbeschränkt), Mülheim-Kärlich, Römerstraße 5, 56218 Mülheim-Kärlich. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Ä…
HRB 26666: DIN Bau UG (haftungsbeschränkt), Mülheim-Kärlich, Römerstraße 5, 56218 Mülheim-Kärlich. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma, die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf nunmehr 25.000,00 EUR sowie die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 17 (Gründungsaufwand) beschlossen. Neue Firma: DIN Bau GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Neueintragungen
HRB 26666 HRB 26666: DIN Bau UG (haftungsbeschränkt), Mülheim-Kärlich, Römerstraße 5, 56218 Mülheim-Kärlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2019. Geschäftsanschrift: Römerstraße …
HRB 26666: DIN Bau UG (haftungsbeschränkt), Mülheim-Kärlich, Römerstraße 5, 56218 Mülheim-Kärlich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2019. Geschäftsanschrift: Römerstraße 5, 56218 Mülheim-Kärlich. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind jegliche Arbeiten im Hoch- und Tiefbau und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Weiterhin sämtliche Arbeiten im Bereich Gebäudereinigung. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Sulic, Nedzad, Mülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.