HRB 21434

DIMATA Solutions GmbH

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Holtkamp 2, 46414 Rhede

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rhede
Rechtsform
GmbH
Letzte Eintragung
11.06.2024
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Adrian Ramon Berisha

Borken

003011
086

Christian Wolfgang Weinerth

Kalkar

003011
Allgemeine Vertretungsregelung
  • 066

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. DIMATA Solutions GmbH Borken

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel und Vertrieb von Dienstleistungen für digitale Medien und Marketing, Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung, Programmierung, Datenschutz, Filmproduktion, Animationen, Marketing, Schulungen, Grafikdesign, E-Commerce-Lösungen, Handel mit Printprodukten jeglicher Art und Werbetechnik sowie die Beratung von Unternehmen und Organisationen aller Art als Full-Service-Agentur.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 86 IN 20/25 · DIMATA Solutions GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
86 IN 20/25
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRB 21434
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 20/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB21434 eingetragenen DIMATA Solutions GmbH, Holtkamp 2, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Wolfgang Uhlig, Talstraße 17, 47546 Kalkar und Herrn Adrian Berisha, Bullenkämpe 36, 46325 Borken

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung
(§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht,
ist der 24.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Genehmigung des Kaufvertrages mit der Webe Media UG vom 01.01.2026 über die Firma, den Goodwill, den Kundenstamm und das Anlagevermögen zu einem Kaufpreis von 10.000,00 €

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.03.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
86 IN 20/25
Amtsgericht Münster, 07.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 86 IN 20/25 · DIMATA Solutions GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
86 IN 20/25
Wirksam am
06.03.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRB 21434
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 20/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB21434 eingetragenen DIMATA Solutions GmbH, Holtkamp 2, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Wolfgang Uhlig, Talstraße 17, 47546 Kalkar und Herrn Adrian Berisha, Bullenkämpe 36, 46325 Borken

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Blankenburgstraße 13, 46483 Wesel

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).

Die Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Vergütung beträgt 38.640,03 EUR
Es ist die Regelvergütung gem. §§ 10, 2 Abs. 2 S. 1 InsVV festgesetzt worden.
Zuschläge wurden für folgende Tätigkeiten von dem vorläufigen Insolvenzverwalter beantragt:
- Betriebsfortführung 17,49 %
- Insolvenzgeldvorfinanzierung 10 %
- Sanierungsbemühungen 10 %
Summe: 37,49 %
In der Gesamtschau hat der vorläufige Insolvenzverwalter sodann eine Reduzierung der Zuschläge auf 30 % beantragt. Es erfolgte eine antragsgemäße Berücksichtigung der Zuschläge.
Die Auslagen sind pauschaliert auf Grundlage des § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt worden.

Ferner ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.

86 IN 20/25
Amtsgericht Münster, 06.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 86 IN 20/25 · DIMATA Solutions GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
86 IN 20/25
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRB 21434
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 20/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21434 eingetragenen DIMATA Solutions GmbH, Holtkamp 2, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Wolfgang Uhlig, Talstraße 17, 47546 Kalkar und Herrn Adrian Berisha, Bullenkämpe 36, 46325 Borken

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin, sowie zweier weiterer am 25.09.2025 eingegangener Gläubigeranträge, sowie eines am 01.10.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 86 IN 20/25 und 86 IN 23/25, 86 IN 21/25 und 86 IN 22/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 09.09.2025 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Blankenburgstraße 13, 46483 Wesel, Telefon: 0281/2063315, Fax: 02812063316.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 24.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

86 IN 20/25
Münster, 01.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 86 IN 20/25 · DIMATA Solutions GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
86 IN 20/25
Wirksam am
06.10.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRB 21434
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 20/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21434 eingetragenen DIMATA Solutions GmbH, Holtkamp 2, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christian Wolfgang Uhlig, Talstraße 17, 47546 Kalkar und Herrn Adrian Berisha, Bullenkämpe 36, 46325 Borken

ist am 06.10.2025, um 09:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Blankenburgstraße 13, 46483 Wesel bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

86 IN 20/25
Amtsgericht Münster, 06.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.