HRA 2975

DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Iserlohn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Nottebohmstraße 10, 58511 Lüdenscheid

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lüdenscheid
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
13.05.2020
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

AD-PART Beteiligungen AG & Co. KG

Dillingen/Saar

Kommanditist(in)

AD-PART Beteiligungen II AG & Co. KG

Dillingen/Saar

Kommanditist(in)

AD-PART Beteiligungen III AG & Co. KG

Dillingen/Saar

Kommanditist(in)

Becker & Partner Unternehmensbeteiligungen GbR bestehend aus: 1. Renate Becker, geb. 27.06.1932, Nalbach, 2. Norbert Becker, geb. 03.03.1931, Nalbach, 3. Herbert Gerard, geb. 26.09.1935, Dillingen/Saar, 4. Felix Groß, geb. 17.12.1944, Beckingen, 5. Klebe

Dillingen/Saar

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

DIKO-Maschinenbau und Verwaltungs GmbH

Lüdenscheid

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-31

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 28/20 · DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 28/20
Wirksam am
25.03.2024
Registerbezug
Iserlohn, HRA 2975
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 28/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 2975 eingetragenen DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4737 eingetragene DIKO-Maschinenbau und Verwaltungs GmbH, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid,

Verfahrenspfleger: Rechtsanwalt Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Neumann, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid

Antragstellender Gläubiger: Marc Herbert, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken

wird der Antrag abgelehnt, den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 31.01.2024 aufzuheben.

Amtsgericht

109 IN 28/20
Amtsgericht Hagen, 25.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 109 IN 28/20 · DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 28/20
Wirksam am
18.12.2023
Registerbezug
Iserlohn, HRA 2975
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 28/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 2975 eingetragenen DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4737 eingetragene DIKO-Maschinenbau und Verwaltungs GmbH, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.

109 IN 28/20
Amtsgericht Hagen, 15.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 28/20 · DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 28/20
Wirksam am
05.09.2023
Registerbezug
Iserlohn, HRA 2975
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 28/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 2975 eingetragenen DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4737 eingetragene DIKO-Maschinenbau und Verwaltungs GmbH, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 09.10.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: , Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.08.2023 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

109 IN 28/20
Amtsgericht Hagen, 04.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 28/20 · DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
109 IN 28/20
Wirksam am
22.04.2022
Registerbezug
Iserlohn, HRA 2975
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 28/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 2975 eingetragenen DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4737 eingetragene DIKO-Maschinenbau und Verwaltungs GmbH, Nottebohmstr. 10, 58511 Lüdenscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Marc Herbert, Dieselstr. 2, 66130 Saarbrücken

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 19.05.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main - 15 U 430/19.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 14.04.2022 nebst Beschlussantrag nebst Vergleich verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

109 IN 28/20
Amtsgericht Hagen, 21.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2975 HRA 2975: DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Nottebohmstraße 10, 58511 Lüdenscheid. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 28/20) vom 01.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRA 2975: DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Nottebohmstraße 10, 58511 Lüdenscheid. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (109 IN 28/20) vom 01.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 2975 HRA 2975: DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Kerkhagener Weg 4, 58513 Lüdenscheid. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nottebohmstraße 10, 58511 Lüdenscheid.
HRA 2975: DIKO-Maschinenbau GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, Kerkhagener Weg 4, 58513 Lüdenscheid. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nottebohmstraße 10, 58511 Lüdenscheid.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.