HRB 17255

Digital Service Systemhaus GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: St. Ingbert

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Registerdaten

Sitz
St. Ingbert
Datenstand
2024-11-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-11-24

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRB 17255 Digital Service Systemhaus GmbH, St. Ingbert (Detzelstraße 19, 66386 St. Ingbert). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008. Gegenstand: Die Planung, Einrichtung, Wartung un…
Digital Service Systemhaus GmbH, St. Ingbert (Detzelstraße 19, 66386 St. Ingbert). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008. Gegenstand: Die Planung, Einrichtung, Wartung und Administration von IT-Infrastukturen, der Handel und der Vertrieb von Hard- und Software sowie die Vermittlung von Verträgen über Hard- und Software, Dienstleistungen im IT-Bereich und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gehring, Stefan, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des gesamten einzelkaufmännischen Unternehmens Stefan Gehring e.Kfm. mit Sitz in St. Ingbert (AG Saarbrücken HRA 10500 ) aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes und der Ausgliederungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2008. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.