HRB 23596

DIG GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Remagen

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Registerdaten

Sitz
Remagen
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 99/19 · DIG GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 99/19
Wirksam am
28.03.2022
Registerbezug
Koblenz, HRB 23596
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DIG GmbH, Römerstraße 1, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 23596), vertr. d.: Norbert Seelbach, Robert-Koch-Straße 23-25, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 25.05.2022 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.05.2022 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 25.03.2022
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 99/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 99/19 · DIG GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 99/19
Wirksam am
18.05.2021
Registerbezug
Koblenz, HRB 23596
In dem Insolvenzverfahren DIG GmbH, Römerstraße 1, 53424 Remagen (AG Koblenz,
HRB 23596), vertr. d.: Norbert Seelbach, Robert-Koch-Straße 23-25, 56179
Vallendar, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung
bestimmt auf 08.06.2021

Der Termin dient zur Zustimmung der Vergleichsvereinbarung zwischen dem
Insolvenzverwalter und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Finanzamt
Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

56068 Koblenz, 16.05.2021

Das Amtsgericht -Abt.21-

21 IN 99/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23596 HRB 23596: DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Seelbach, Norbert, Vallendar, *XX.XX.XXXX.
HRB 23596: DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Seelbach, Norbert, Vallendar, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 99/19 · DIG GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 99/19
Wirksam am
29.06.2020
Registerbezug
Koblenz, HRB 23596
In dem Insolvenzverfahren der DIG GmbH, Römerstraße 1, 53424 Remagen (AG
Koblenz, HRB 23596), vertr. d.: 1. Norbert Seelbach, Robert-Koch-Straße 23-25,
56179 Vallendar, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf

xxx €

und der Auslagensatz auf

xxx €

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.

Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art,
Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu
berücksichtigen.

Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im
einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter
geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende
Anwendung an.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1
i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des
Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit
für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten
materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der
vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster,
Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11
InsVV RN 39).

Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden
Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von
10.991,63 €. Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.

Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben
dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung
zu ermitteln.

Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den
Insolvenzverwalter wie folgt:

Die Vergütung errechnet sich wie folgt:

40 % aus 10.991,63
€
4.396,65 €

Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände
der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen
Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des
Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen
Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen, dies entspricht einem
Betrag von 1.099,16 €.

Abweichend von der verwalteten Masse kann der vorläufige Insolvenzverwalter die
Mindestvergütung nach § 2 InsVV geltend machen.

Nach § 2 Abs. 2 InsVV wird die Tätigkeit der Insolvenzverwalterin im
Insolvenzverfahren bis zu einer Gläubigerzahl von nicht mehr als 10 in der
Regel mit mindestens 1.000,00 € vergütet. Von 11 bis zu 30 Gläubiger erhöht
sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150,00 €. Ab 31 Gläubiger
erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 100,00 €.

Vorliegend sind 29 Gläubiger an dem Verfahren beteiligt, sodass die
Mindestvergütung mit 1.600,00 € nach § 2 Abs. 2 InsVV anzusetzen ist.

Gründe für eine Herabsetzung unter diesen Regelsatz liegen erkennbar nicht vor.

Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.

Für die durchgeführte vorläufige Insolvenzverwaltung sind folgende
vergütungserhöhende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

a) Erhöhung um 25 % der Mindestvergütung für die Betriebsfortführung

b) Erhöhung um 10% der Mindestvergütung für obstruktives Schuldnerverhalten

In der Gesamtschau ist ein Erhöhungsfaktor von 30% der Mindestvergütung
gerechtfertigt.

Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von xxx
€.

Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz
fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen
Vergütung, höchtstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der
Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.

Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des
Insolvenzantragsverfahrens ( 2 Monate) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx
€.

Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer zu erhöhen.

Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

oder bei dem

Landgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die befristete Erinnerung ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 26.06.2020

Das Amtsgericht - Abt. 21-

21 IN 99/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 99/19 · DIG GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 99/19
Wirksam am
18.10.2019
Registerbezug
Koblenz, HRB 23596
In dem Insolvenzverfahren DIG GmbH, Römerstraße 1, 53424 Remagen (AG Koblenz,
HRB 23596), vertr. d.: Norbert Seelbach, Robert-Koch-Straße 23-25, 56179
Vallendar, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung
bestimmt auf Freitag, 08.11.2019, 10:45 Uhr, Saal 123, Hauptjustizgebäude,
Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz

Der Termin dient zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrages
über immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Vorräte.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

56068 Koblenz, 18.10.2019

Das Amtsgericht -Abt.21-

21 IN 99/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23596 HRB 23596: DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 23596: DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 99/19 · DIG GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 99/19
Wirksam am
10.07.2019
Registerbezug
Koblenz, HRB 23596
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin DIG GmbH,
Römerstraße 1, 53424 Remagen (AG Koblenz, HRB 23596),

vertreten durch:

Norbert Seelbach, Robert-Koch-Straße 23-25, 56179 Vallendar,
(Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Bericht vom 03.07.2019
drohende Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.

56068 Koblenz, 09.07.2019

Das Amtsgericht - Abt.21

21 IN 99/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 99/19 · DIG GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 99/19
Wirksam am
04.07.2019
Registerbezug
Koblenz, HRB 23596
21 IN 99/19: Über das Vermögen der DIG GmbH, Römerstraße 1, 53424 Remagen (AG
Koblenz, HRB 23596), vertr. d.: Norbert Seelbach, Robert-Koch-Straße 23-25,
56179 Vallendar, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2019 um 11:08 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Frank Mößle, -Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater-, Schloßstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/
29175019, E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.09.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.10.2019, 11:00 Uhr, Saal 123,
Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 02.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23596 HRB 23596: DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler (6 IN 29/19) vom 07.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusät…
HRB 23596: DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler (6 IN 29/19) vom 07.05.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 29/19 · DIG GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 29/19
Wirksam am
07.05.2019
Registerbezug
Koblenz, HRB 23596
6 IN 29/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DIG GmbH,
Robert-Koch-Str. 23-25, 56179 Vallendar (AG Koblenz, HRB 23596), vertr. d.:
Norbert Seelbach, Düppelstraße 22, 56179 Vallendar, (Geschäftsführer), ist am
07.05.2019 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Schlossstraße 9-11, 56068
Koblenz, Tel.: 0261 2917501-0, Fax: 0261 2917501-9, E-Mail: koblenz@pluta.net,
Internet: www.pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad
Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 07.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 23596 DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2013 hat die Ände…
DIG GmbH, Remagen, Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 72398) nach Remagen beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Römerstraße 1, 53424 Remagen-Kripp. Gegenstand: Dienst- und Hilfeleistungen sowie Fortbildungsangebote im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft leistet Hilfestellung auf der individuellen Ebene des Patienten durch persönliche Interaktion zur Stärkung von Selbstmanagement, Eigenverantwortung und Compliance. Durch die Planung und Koordination von Leistungen und Kooperationsbeziehungen auf der institutionellen Ebene und die strukturierte und kontinuierliche Begleitung des Patienten bietet die Gesellschaft ein umfassendes Case und Care Management zur Förderung der Versorgungsqualität unter effizientem Ressourceneinsatz. Die Gesellschaft ist dabei insbesondere im Bereich des Überleitungsmanagements von der stationären in die außerklinische Versorgung von Patienten tätig, die intensiv-medizinischer Betreuung bedürfen. Das Leistungsangebot wird ergänzt durch berufliche Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für medizinische und pflegerische Fachkräfte. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Personalvermittlung, nicht jedoch die Arbeitnehmerüberlassung. Stammkapital: 80.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seelbach, Norbert, Remagen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.