HRA 9521

Dietz Metallwaren e.K.

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Burgstädt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Burgstädt
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 9521 HRA 9521: Dietz Metallwaren e.K., Burgstädt, Dorfstraße 94, 09217 Burgstädt OT Mohsdorf. (Herstellung und Vertrieb von Metallwaren). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 94, 09217 Burgstädt OT Mohs…
HRA 9521: Dietz Metallwaren e.K., Burgstädt, Dorfstraße 94, 09217 Burgstädt OT Mohsdorf. (Herstellung und Vertrieb von Metallwaren). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 94, 09217 Burgstädt OT Mohsdorf. Inhaber: Dietz, Heiko, Burgstädt OT Mohsdorf, *XX.XX.XXXX. Das Handelsgeschäft ist entstanden im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme der Dietz GmbH mit dem Sitz in Burgstädt (Amtsgericht Chemnitz, HRB 7232) auf das Vermögen des Alleingesellschafters auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.