HRB 724956
Dietrich Erdwärme GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Weilheim an der Teck
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Registerdaten
- Sitz
- Weilheim an der Teck
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 724956 HRB 724956: Dietrich Erdwärme GmbH, Weilheim an der Teck, Carl-Benz-Straße 16, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Dietrich, Ute, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX.
HRB 724956: Dietrich Erdwärme GmbH, Weilheim an der Teck, Carl-Benz-Straße 16, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Dietrich, Ute, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX.
HRB 724956 Dietrich Erdwärme GmbH, Weilheim an der Teck (Carl-Benz-Straße 16, 73235 Weilheim an der Teck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2007. Gegenstand: die Planung und Durchfü…
Dietrich Erdwärme GmbH, Weilheim an der Teck (Carl-Benz-Straße 16, 73235 Weilheim an der Teck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2007. Gegenstand: die Planung und Durchführung von Erdsonden- und Brunnenbohrungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Neben- und Hilfstätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dietrich, Ute, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX; Dietrich, Claus, Kirchheim unter Teck, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs Erdwärme und Bohrtechnik (Aktiva und Passiva) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dietrich Rohrleitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Weilheim an der Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 230300) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.11.2007 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2007. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.