HRA 6968
Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar-GarbenheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Wetzlar-Garbenheim
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 03.07.2020
- Datenstand
- 2025-11-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
André Sauter
Wetzlar
Dieter Sauter
Lahnau
Dieter Sauter Verwaltungs GmbH
Wetzlar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAndré Sauter
Wetzlar
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 58/20 · Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wetzlar
- Insolvenzgericht
- Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 58/20
- Wirksam am
- 17.08.2023
- Registerbezug
- Wetzlar, HRA 6968
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3 IN 58/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar (AG Wetzlar, HRA 6968), vertr. d.: 1. Dieter Sauter Verwaltungs GmbH, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dieter Sauter, Am Sportplatz 18, 35641 Schöffengrund, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Schneider festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
XXX
EUR
um 58 % Ihm zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde mit Beschluss vom 14.05.2020 angeordnet. Nach § 63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Mit Schriftsatz vom 18.07.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 640.113,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.
II.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind bei der Festsetzung jedoch Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Demnach sind je nach den Besonderheiten des Einzelfalles Erhöhungen, Zu- oder Abschläge gerechtfertigt (§§ 10, 3 InsVV).
Die Erhöhung der Regelvergütung von 25 % um 58 % auf 83 % ist dadurch geboten, dass
* alle Verfügungsgeschäfte der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unterlagen.
* dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Kassenführung und der Forderungseinzug übertragen waren.
* eine uneingeschränkte Fortführung des Geschäftsbetriebes für die Dauer von nahezu zwei Monaten mit sieben Mitarbeitern stattfand.
Bei der Berechnung des Anteils der Erhöhung wurde im Rahmen einer Vergleichsberechnung die Erhöhung der Teilungsmasse mit berücksichtigt
* der vorläufige Insolvenzverwalter bereits im vorläufigen Verfahren interne und externe Sanierungsmaßnahmen und Sanierungsbemühungen einleitete und vorantrieb, welche letztendlich auch zu einer erfolgreichen übertragenden Sanierung führten.
Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Bezug genommen.
Die Erhöhung der Vergütung hält auch einer Gesamtschau stand.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 15.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6968 HRA 6968: Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG, Wetzlar-Garbenheim, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar-Garbenheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 6968 Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG, Wetzlar-Garbenheim, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar-Garbenheim. Prokura erloschen: Sauter, Jens, Wetzlar, *XX.XX.XXXX.
HRA 6968 Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG, Wetzlar-Garbenheim, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar-Garbenheim. Einzelprokura: Sauter, Jens, Wetzlar, *XX.XX.XXXX.
HRA 6968 Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG, Wetzlar-Garbenheim, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar-Garbenheim.Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Sauter, A…
HRA 6968 Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG, Wetzlar-Garbenheim, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar-Garbenheim.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin:…
HRA 6968 Dieter Sauter Rolladen- und Fensterbau GmbH & Co. KG, Wetzlar-Garbenheim, Kreisstraße 56, 35583 Wetzlar-Garbenheim.(Groß- und Einzelhandel sowie Montage von Rollladen und Fensterelementen und artverwandter P…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.