HRB 28013

Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schulstraße 38, 09125 Chemnitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.11.2022
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Aufbau und Abbau von Industrie- und Bandanlagen, Systemladenbau, Auf- und Abbau von Regalsystemen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 321 IN 591/19 · Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28013
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
vertreten durch die Geschäftsführerin Dagmar Lessig

ergeht am 28.05.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.07.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 321 IN 591/19 · Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Wirksam am
16.01.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28013
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013

ergeht am 16.01.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Der Sofortigen Beschwerde des Schuldnervertreters, Herrn Rechtsanwalt Martin Kohlmann, wird mit dem nachfolgendem Berichtigungsbeschluss abgeholfen.

2. Der Beschluss vom 23.12.2025 wird wie folgt berichtigt:

Anstelle von bisher:

Die Gläubigerversammlung erteilt Zustimmung zu folgenden Rechtsgeschäften:

a. Die Anfechtungsgegnerin, Frau Dagmar Lessig verpflichtet sich, an die durch den
Insolvenzverwalter verwaltete Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von
3.000,00 EUR (in Worten: dreitausend Euro) zu zahlen.

b. Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages sind in dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH alle gegen die
Anfechtungsgegnerin gerichteten Forderungen aus der Geschäftsführerhaftung
(einschließlich Zinsen) abgegolten.

c. Die Anfechtungsgegnerin verzichtet nach der Zahlung des Vergleichsbetrages auf
die Durchsetzung der Gegenansprüche gegen den Insolvenzverwalter, die sich nach
Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen
Zahlungen begünstigten Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren erlangt hätten.

d. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Anfechtungsgegnerin.

lautet es richtig:

Die Gläubigerversammlung erteilt Zustimmung zum Abschluss des folgenden Vergleichs:

1. Die Beklagte zahlt an den Kläger 5.000,00 EUR.

2. Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages sind in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH alle gegen die Beklagten gerichteten Forderungen aus Geschäftsführerhaftung (einschließlich Zinsen) abgegolten.

3. Die Beklagte verzichtet nach der Zahlung des Vergleichsbetrages auf die Durchsetzung der Gegenansprüche gegen den Kläger, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren erlangt hätten.

4. Die Kosten des Rechtsstreites werden gegeneinander aufgehoben.

5.
Dieser Vergleichsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gläubigerversammlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH dem Abschluss des Vergleiches zustimmt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 321 IN 591/19 · Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Wirksam am
29.12.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28013
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 591/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28013
ergeht am 23.12.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 27.01.2026
13:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Die Gläubigerversammlung erteilt Zustimmung zu folgenden Rechtsgeschäften:

a. Die Anfechtungsgegnerin, Frau Dagmar Lessig verpflichtet sich, an die durch den
Insolvenzverwalter verwaltete Insolvenzmasse einen Betrag in Höhe von
3.000,00 EUR (in Worten: dreitausend Euro) zu zahlen.

b. Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages sind in dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH alle gegen die
Anfechtungsgegnerin gerichteten Forderungen aus der Geschäftsführerhaftung
(einschließlich Zinsen) abgegolten.

c. Die Anfechtungsgegnerin verzichtet nach der Zahlung des Vergleichsbetrages auf
die Durchsetzung der Gegenansprüche gegen den Insolvenzverwalter, die sich nach
Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen
Zahlungen begünstigten Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren erlangt hätten.

d. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Anfechtungsgegnerin.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 321 IN 591/19 · Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Wirksam am
20.03.2020
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28013
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 321 IN 591/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u.
Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 28013
vertreten durch die Geschäftsführerin Dagmar Lessig

ergeht am 13.03.2020 nachfolgende Entscheidung:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt festgesetzt:

Vergütung

XXX EUR

Auslagen

XXX EUR

zzgl. 19% Umsatzsteuer

XXX EUR

Gesamtbetrag

XXX EUR

in Worten: XXX EUR

Die Kosten der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden der Schuldnerin
auferlegt.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus
der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.

Gründe:

Rechtsanwalt Heiko Schaefer als Antragsteller wurde mit Beschluss vom
17.07.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Bestellung endete
mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.08.2019.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 23.01.2020 sowie die korrigierten Anträge
vom 20.02.2020 und 05.03.2020 zugrunde.

Die gesetzliche Vertreterin der Schuldnerin wurde zum Antrag gehört. Mit
Schreiben vom 06.02.2020 bezog sie zum Antrag Stellung.

Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen
angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für
die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.

Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem
schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters
während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die
Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder
der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung
unterliegt.

Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von
73.585,70 EUR zugrunde zu legen.

Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von 17.901,00
EUR.

Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11
InsVV hiervon XXX Prozent, mithin XXX EUR.

Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem
sogenannten Normalverfahren abgegolten, d.h. Qualität und Quantität der
verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche
Besonderheiten auf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von
29,51 Prozent, mithin XXX EUR.

Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung
zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.

Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von
29,51 Prozent, mithin in Höhe von XXX EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung
des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen
Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten
Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Hierbei
wurden für den Zeitraum 17.07.-16.08.2019 der Höchstbetrag von XXX EUR/Monat
festgesetzt. Der Verwalter beantragt hierzu die Gewährung der Auslagenpauschale
für 2 Monate Tätigkeit i.H.v. XXX EUR. Der Antrag des Verwalters ist hierzu
zurückzuweisen, da nur 1 Monat Tätigkeit vorliegt und entsprechend vergütet
wird.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende
Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist
von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen
Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die
Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese
Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll
begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

Hinweis (nicht Teil der Entscheidung)

Dieser Beschluss ist teilweise anonymisiert. Der vollständige Beschluss kann in
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz - Insolvenzabteilung -,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz eingesehen werden.

321 IN 591/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 321 IN 591/19 · Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Wirksam am
11.11.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28013
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 321 IN 591/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u.
Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 28013
vertreten durch die Geschäftsführerin Dagmar Lessig

- hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 05.11.2019, bei Gericht
eingegangen am 08.11.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

321 IN 591/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28013 HRB 28013: Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 16.08.2019, AZ: 321 IN 591/19, ist das Insolvenzverfahren ü…
HRB 28013: Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 16.08.2019, AZ: 321 IN 591/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 321 IN 591/19 · Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Wirksam am
20.08.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28013
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 321 IN 591/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u.
Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Registergericht
Chemnitz - HRB 28013; vertreten durch die Geschäftsführerin Dagmar Lessig

ergeht am 16.08.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Aufbau und Abbau von
Industrieanlagen etc.) wird am 16.08.2019 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Heiko Schaefer
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 26758721
Telefax: 0371 26758729
Email geschäftlich: chemnitz@bbl-law.de
Website: www.bbl-law.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 04.10.2019
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 15.11.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

321 IN 591/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 321 IN 591/19 · Dienstleistungs- u. Montageservice Lessig GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
321 IN 591/19
Wirksam am
17.07.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 28013
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 321 IN 591/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dienstleistungs- u.
Montageservice Lessig GmbH, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 28013
vertreten durch die Geschäftsführerin Dagmar Lessig

ergeht am 17.07.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 17.07.2019 um
08:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Heiko Schaefer
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 26758721
Telefax: 0371 26758729
Email geschäftlich: chemnitz@bbl-law.de
Website: www.bbl-law.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.

321 IN 591/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28013 HRB 28013: Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lessig, Rijad, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Lessig, …
HRB 28013: Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Schulstraße 38, 09125 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lessig, Rijad, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Lessig, Dagmar, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 28013 HRB 28013: Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Reitzenhainer Straße 1, 09120 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Schulstraße 38, 09125 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: …
HRB 28013: Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Reitzenhainer Straße 1, 09120 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Schulstraße 38, 09125 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lessig, Dagmar, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Lessig, Rijad, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 28013 Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Reitzenhainer Straße 1, 09120 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2013. Geschäftsanschrift: Reitzenhaine…
Dienstleistungs- und Montageservice Lessig GmbH, Chemnitz, Reitzenhainer Straße 1, 09120 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2013. Geschäftsanschrift: Reitzenhainer Straße 1, 09120 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Aufbau und Abbau von Industrie- und Bandanlagen, Systemladenbau, Auf- und Abbau von Regalsystemen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lessig, Dagmar, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.