HRB 183459

Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36d IN 2026/21 · Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 2026/21
Wirksam am
05.01.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 183459
36d IN 2026/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Hohenzollernring 110, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Leschek Lewandowski,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 183459 B
- Schuldnerin -

Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 8.273,73 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge in Höhe von insgesamt 30 % für den Mehraufwand aufgrund unkooperativen Verhaltens der Schuldnerin sowie aufgrund ungeordnetem Belegwesens und unzureichender Buchhaltung wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36d IN 2026/21 · Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 2026/21
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 183459
36d IN 2026/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Hohenzollernring 110, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Leschek Lewandowski,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 183459 B
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 20.08.2021 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 8.273,73 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht.

Im Rahmen dieses Antrages wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 30 % für den Mehraufwand aufgrund unkooperativen Verhaltens der Schuldnerin sowie aufgrund ungeordnetem Belegwesens und unzureichender Buchhaltung geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von fünf Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.

Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Berlin, 22.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 2026/21 · Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 2026/21
Wirksam am
23.02.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 183459
36d IN 2026/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Hohenzollernring 110, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Leschek Lewandowski,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 183459 B
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 21.02.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 183459 B HRB 183459 B: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs.…
HRB 183459 B: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36d IN 2026/21 · Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36d IN 2026/21
Wirksam am
20.08.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 183459
36d IN 2026/21

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH,
Hohenzollernring 110, 13585 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Leschek Lewandowski,

- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.08.2021 um 13:21 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz,
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin.

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der Schuldnerin ist insbesondere die Einziehung von Außenständen untersagt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen , eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des BGHs vom 07.02.2019 - Az. IX ZR 47/18 - für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§23 Abs. 1 Satz 2 InsO) .
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten - insbesondere bei Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften - einzuholen.
Er ist ferner ermächtigt, Grundbücher einzusehen, soweit diese Eintragungen bezüglich des Schuldners enthalten.
Die Ausfertigung dieses Beschlusses gilt als Nachweis der Bestallung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 183459 B HRB 183459 B: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lambert, Dirk-Michael; Geschäftsführer: 2. Lewandowski, Leschek, *XX.XX.…
HRB 183459 B: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lambert, Dirk-Michael; Geschäftsführer: 2.
Lewandowski, Leschek, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Neueintragungen
HRB 183459 B HRB 183459 B: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin. Firma: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Soph…
HRB 183459 B: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin. Firma: Die Unternehmer-Challenge 2017 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sophie-Charlotten-Straße 9-10, 14059 Berlin; Gegenstand: Unternehmensberatung und das Halten von Seminaren sowie Informationsprodukte im Bereich Marketing. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Lambert, Dirk-Michael, *XX.XX.XXXX, Birkenau; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.11.2016

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.